Landesweit gibt es aktuell in größeren Städten in Hessen Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Grundsätzlich gilt: Der Schulweg liegt in der eigenen Verantwortung.
Schülerinnen und Schüler sind also trotz des Streiks verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen. Wer dennoch nicht am Unterricht teilnimmt, ist unverzüglich verpflichtet, die Klassenleitung unter Angabe des Grundes zu informieren. Ob es sich in diesem Einzelfall um entschuldigte Fehlzeiten handelt, entscheidet die Klassenleitung im pflichtgemäßen Ermessen.