Das Gütesiegel schafft für alle Schulen, die ein besonderes Augenmerk auf die Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler legen wollen, eine Orientierung für ihre entsprechende Schul- und Unterrichtsentwicklung. Gleichzeitig ist es ein Zeichen für die gesamte Schulgemeinde und auch für alle Interessierten außerhalb der Schule, dass sich die Schule diesen besonderen Schwerpunkt gesetzt hat. Damit ist das Gütesiegel für die Schule Motivation und Selbstverpflichtung zugleich.
Hochbegabtenförderung
Gütesiegel Hochbegabung
Das Gütesiegel Hochbegabtenförderung, das es seit 2003 gibt, soll im Sinne eines Qualitätsmerkmals Schulen auszeichnen, die sich in ihrem schulischen Förderkonzept auf die Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise konzentrieren. Dadurch soll ein landesweites Netzwerk dieser Schulen entstehen, in dem die Schulen kooperieren, um die Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler weiter zu verbessern.
Die Schulen mit dem Gütesiegel Hochbegabtenförderung richten ihre Förderkonzepte auf die spezifischen Bedarfe ihrer Schülerinnen und Schüler sowie ihre schulspezifischen und regionalen Bedingungen aus, das heißt, welche konkreten Angebote die jeweilige Schule mit Gütesiegel für ihre Schülerinnen und Schüler eröffnet, kann je nach Schule z.T. sehr unterschiedlich sein und sich über die gesamte Bandbreite der Möglichkeiten (z.B. Enrichtmentangebote, Wettbewerbsteilnahmen, Modelle der inneren und äußeren Differenzierung, erweiterte Stundentafel usw.) erstrecken.
Das Gütesiegelprogramm richtet sich grundsätzlich an alle Schulen aller Schulformen. Derzeit gibt es in Hessen rund 180 Schulen aller Schulformen mit dem Gütesiegel.
Das Gütesiegel kann einer Schule auf Antrag für die Dauer von drei Jahren verliehen werden. Der Antrag ist auf dem Dienstweg an das Kultusministerium zu richten. Nach Ablauf von jeweils drei Jahren kann auf dem gleichen Weg ein Antrag auf Rezertifizierung gestellt werden.
Nach dem Erlass „Gütesiegel für Schulen, die hochbegabte Schülerinnen und Schüler besonders fördern“ vom 01. September wird das Gütesiegel unter folgenden Voraussetzungen verliehen:
- Verankerung der Hochbegabtenförderung im Schulprogramm,
- Entwicklung eines schriftlichen Förderkonzepts zur standortspezifischen Hochbegabtenförderung,
- Benennung eines Mitglieds des Kollegiums als besondere/r Ansprechpartner/in für das Thema Hochbegabtenförderung,
- Einbeziehung der Schulpsychologie oder der begabungsdiagnostischen Beratungsstelle BRAIN, sofern besondere einzuleitende Fördermaßnahmen oder bevorstehende pädagogische Entscheidung der Feststellung einer Hochbegabung dieser bedürfen, sowie Zusammenarbeit mit der Schulpsychologie, der begabungsdiagnostischen Beratungsstelle BRAIN und anderen kompetenten Institutionen,
- Erstellung individueller Förderpläne für hochbegabte Schülerinnen und Schüler,
- Angebot der Beratung von Eltern und anderen Schulen zum Thema „Förderung von Hochbegabten“,
- kontinuierliche Fortbildung der Lehrkräfte zum Thema „Hochbegabung“,
- Individualisierung im Unterricht, ergänzend und unterstützend Anreicherungs- bzw. Stoffvertiefungs-Programme (zusätzliche Arbeitsgemeinschaften, Schülerwettbewerbe, außerschulische Lernorte, Verlassen des Klassenverbandes zur Teilnahme an besonderen Arbeitsgemeinschaften, individuelle Projektarbeit, Portfolio-Arbeit u.a.),
- schulinterne Evaluation der schulischen Maßnahmen zur Hochbegabtenförderung mithilfe des Evaluationsbogens des Hessischen Kultusministeriums.
Die Voraussetzungen für die Verleihung gelten seit der Einführung des Gütesiegelprogramms im Jahr 2003 weitgehend unverändert. Aufgrund der aktuellen Impulse, die von der Umsetzung der Förderstrategie der Kultusministerkonferenz (KMK) für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler sowie von der gemeinsamen Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule (LemaS)“ ausgehen, zeichnet sich der Bedarf einer Novellierung des Gütesiegelprogramms ab. Leitlinie einer Novellierung wird sein, Bewährtes zu bewahren und Neues sinnvoll zu integrieren, sodass sich die bereits im Gütesiegelprogramm arbeitenden Schulen in angemessenem Zeitrahmen und mit entsprechenden Fortbildungs- und Beratungsangeboten auf die novellierten Kriterien einstellen können, sofern sie sich für diesen Weg entscheiden.
Eine besondere Bedeutung nehmen die zentralen Ansprechpersonen der Schulpsychologie für die Hochbegabtenförderung in den Staatlichen Schulämtern ein. Sie nehmen Aufgaben der Beratung, Qualifizierung und Vernetzung der regionalen Gütesiegelschulen und potentiell am Gütesiegel interessierter Schulen ein.
Auf Anfrage unterstützt die begabungsdiagnostischen Beratungsstelle BRAIN bei der individuellen Beratung von Eltern, Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften in Fragen der intellektuellen Hochbegabung und führt eine psychologische Diagnostik durch.
Das „Gütesiegel für Schulen, die hochbegabte Schülerinnen und Schüler besonders fördern“ wurde letztmalig im Jahr 2021 auf Antrag der jeweiligen Schule für die Dauer von drei Jahren verliehen.
Der Erlass „Gütesiegel für Schulen, die hochbegabte Schülerinnen und Schüler besonders fördern“ ist ausgelaufen. Eine Antragstellung auf Verleihung des Gütesiegels ist daher nicht mehr möglich.