Nach der Novellierung des Hessischen Schulgesetzes im Dezember 2022 wurde die Neufassung am 31. März 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen bekanntgemacht.
Die wesentlichen Anpassungen des Hessischen Schulgesetzes beziehen sich auf die Bereiche der Digitalisierung, des datenschutzkonformen Einsatzes neuer Lehr- und Lernprogramme beziehungsweise Lernmethoden, der Verbesserung des Schutzes von Schülerinnen und Schülern vor sexueller Gewalt und der Stärkung der Zusammenarbeit der Schulen mit außerschulischen Einrichtungen sowie Veränderungen im Rahmen der Belegverpflichtung in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe.
Die Novelle wurde mit Augenmaß und Blick auf die schulische Praxis verfasst und verabschiedet, um damit unser Schulsystem vor dem Hintergrund der notwendigen Änderungen, die mit der Digitalisierung im Bereich der Schule einhergehen, sowie der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung zukunftsfähig zu machen.
Zur aktuell geltenden Fassung des Hessischen Schulgesetzes auf HessenrechtÖffnet sich in einem neuen Fenster
Verantwortlich: Tobias Petry (HKM)
Auflage: 2. Auflage, Dezember 2023
Umfang: 94-seitige Broschüre
Herausgeber: Hessisches Kultusministerium