Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen haben sich auf einen „Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte und die im Schuldienst unterrichtsunterstützenden Beschäftigten des Landes Hessen (TV EGO-L-H)“ verständigt. Der TV EGO-L-H wird am 11. Juli 2022 im Staatsanzeiger für das Land HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster Nr. 28 veröffentlicht.
Der Tarifvertrag wird zum 1. August 2022 in Kraft treten und löst im Landesbereich die Eingruppierung der Lehrkräfte nach dem sog. „Eingruppierungserlass“ ab.
Für Ihre umfassende Information wurde die untenstehende FAQ-Liste erarbeitet, in der die bisher am häufigsten gestellten Fragen beantwortet werden.
Wir sind bestrebt, diese Liste fortlaufend auf dem aktuellen Stand zu halten. Daher möchten wir Sie bitten, wenn Ihre Frage nicht in der FAQ-Liste beantwortet wird, diese an das für Sie zuständige Schulamt zu übermitteln. Dort werden die Fragen gesammelt und, falls diese Fragen für einen breiten Adressatenkreis von Interesse sind, in die FAQ-Liste aufgenommen.
Bedenken Sie bitte, dass es sich bei dem TV EGO-L-H, den künftigen Eingruppierungsvorschriften und den Überleitungsregelungen um ein insgesamt hochkomplexes Tarifwerk handelt. Auf einer Homepage können lediglich allgemein verständliche Hinweise zu den Auswirkungen der Tarifvorschriften geben werden. Diese sind keinesfalls vollständig. Ansprüche können nur unter Berufung auf die Tarifvorschriften geltend gemacht werden.