Im Hessischen Schulgesetz ist die kulturelle Praxis als besondere Bildungs- und Erziehungsaufgabe verankert. Allen Schülerinnen und Schülern soll der Zugang zu künstlerischen Ausdrucksformen und damit die Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
Schulen verstehen sich als Orte vielfältiger kultureller Aktivitäten. Sie führen ihre Schülerinnen und Schüler über Theaterspielen und Tanzen, bildnerisches Gestalten, Musizieren, Musik erfinden, kreatives oder journalistisches Schreiben, Fotografieren und Filmen an ästhetische Ausdrucksformen heran.
Kinder und Jugendliche lernen durch bewusste Wahrnehmung und Gestaltung, einen reflektierten Umgang mit eigenen und fremden Erfahrungen und Erlebnissen sowie Respekt vor den Vorstellungen der Anderen. Wenn junge Menschen ihre Ideen künstlerisch gestalten und öffentlich präsentieren, entwickeln sie wichtige soziale und personale Kompetenzen: Vertrauen in die eigenen Kräfte, kreatives Denken, gesellschaftliche Offenheit und Toleranz sowie die Bereitschaft zu sozialem Handeln.
In den vielfältigen kulturellen Programmen des Hessischen Kultusministeriums werden Kooperationen mit Künstlerinnen und Künstlern sowie kulturellen Institutionen gefördert und begleitet (beispielsweise die Programme TUSCH, FLUX, ZusammenSpiel Musik, HR-Netzwerk Musik und Schule, Response) und Schwerpunkte auf kulturelle Schulentwicklung gelegt (KulturSchule Hessen, Musikalische Grundschule, Schule mit Schwerpunkt Musik, Primacanta).
Alle Programme fördern gezielt die Vernetzung der teilnehmenden Schulen und bieten besondere Module zur Fortbildung der Lehrkräfte. Die Schulen selbst entwickeln eine Strahlkraft in die Regionen und dienen als Referenzschulen.
Sämtliche Programme werden durch das Büro Kulturelle Bildung des Hessischen Kultusministeriums gesteuert. Das Büro bietet außerdem Lehrkräftefortbildungen (Kreative Unterrichtspraxis), kulturelle Schulentwicklungsberatung, Begleitung pädagogischer Tage sowie kulturelle Fachberatung vor Ort in den Schulamtsbezirken.
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