Individuelle Förderung

Der Förderung der Grundkompetenzen Lesen, Rechnen und Schreiben kommt eine wichtige Bedeutung zu.

Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder beim Rechnen haben in allen Schulformen Anspruch auf individuelle Förderung: Die Schulen sind verpflichtet, Fördermaßnahmen durchzuführen. Die Grundlage hierfür bildet der Sechste Abschnitt der „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses“. Förderziel ist, die Schwierigkeiten so weit wie möglich zu überwinden. Diagnose und Beratung spielen dabei eine wesentliche Rolle. Bei Kindern und Jugendlichen mit entsprechenden Schwierigkeiten wird ein individueller Förderplan erstellt. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Hilfe. An jeder Schule und an jedem Staatlichen Schulamt stehen Ansprechpersonen zur Verfügung.

Als Unterstützung für Lehrkräfte im Umgang mit Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen hat das Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen eine Handreichung zur Verfügung gestellt, die aus der Praxis für die Praxis entstanden ist und Lehrkräften als Unterstützung für ihre tägliche Arbeit dient. Die Autorinnen und Autoren stellen ein breites Informationsportfolio zur Verfügung, das von Vorschlägen zur Lernstandserhebung und Leistungsbewertung über Hinweise zu möglichen Nachteilsausgleichen bis hin zu Förderplanbeispielen reicht. Zudem erhalten Lehrkräfte einen Überblick zu hilfreichen Materialien und vertiefender Fachliteratur.

Zur Handreichung zur Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV)

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