Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder beim Rechnen haben in allen Schulformen Anspruch auf individuelle Förderung: Die Schulen sind verpflichtet, Fördermaßnahmen durchzuführen. Die Grundlage hierfür bildet der Sechste Abschnitt der „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses“. Förderziel ist, die Schwierigkeiten so weit wie möglich zu überwinden. Diagnose und Beratung spielen dabei eine wesentliche Rolle. Bei Kindern und Jugendlichen mit entsprechenden Schwierigkeiten wird ein individueller Förderplan erstellt. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Hilfe. An jeder Schule und an jedem Staatlichen Schulamt stehen Ansprechpersonen zur Verfügung.
Lesen, schreiben, rechnen
Individuelle Förderung
Inhaltliche Fragen
Referat I.3
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Anfragen zum Leitfaden richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse.