Sie planen ein Forschungsvorhaben im Schulbereich an hessischen Schulen? Hierzu müssen Sie folgendes beachten: Wissenschaftliche Forschungsvorhaben an öffentlichen Schulen in Hessen (Studien, Master-und Bachelorforschungen, Panelstudien u. ä.) bedürfen nach § 84 des Hessischen Schulgesetzes der vorherigen Genehmigung durch das Hessische Kultusministerium. Eine Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
Das Antragsformular für die Genehmigung eines wissenschaftlichen Forschungsvorhabens an hessischen Schulen mit Verfahrenshinweisen finden Sie nebenstehend.
Das ausgefüllte Antragsformular und weitere Unterlagen senden Sie bitte per E-Mail an:
Erhebungen.hkm@kultus.hessen.de
oder auf dem Postweg an
Hessisches Kultusministerium
Referat III.5 - Herr Karakas
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden