Um dies sicherzustellen, hat das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport Regelungen zur Korruptionsprävention und KorruptionsbekämpfungÖffnet sich in einem neuen Fenster (Staatsanzeiger 2019 Nr. 52, S. 1357 ff) veröffentlicht.
Nach Ziffer 3.5 der oben genannten Richtlinie ist in jeder Dienststelle eine Ansprechperson für Korruptionsprävention zu bestellen. Sie ist der Behördenleitung unmittelbar unterstellt.
Sowohl die Bediensteten, als auch die Bürgerinnen und Bürger, können und sollen sich bei Verdachtsmomenten eines korrupten Verhaltens an die Ansprechperson für Korruptionsprävention wenden. Der Kontakt zur Ansprechperson kann per E-Mail oder schriftlich mittels „vertraulich“ gekennzeichnetem Brief aufgenommen werden.
Die Ansprechperson für Korruptionsprävention des Hessischen Kultusministeriums ist ausschließlich für Vorgänge zuständig, die beim Hessischen Kultusministerium angefallen sind.
Die Ansprechperson ist grundsätzlich zur vertraulichen Behandlung erhaltener Informationen verpflichtet. Dies gilt auch und vor allem für die Identität der bzw. des Informierenden, jedoch nicht gegenüber den staatlichen Strafverfolgungsorganen.