Schülerinnen und Schüler rennen über den Schulflur.

Ferien

An den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, den beruflichen Schulen und den Schulen für Erwachsene gibt es bundeseinheitlich in jedem Schuljahr 75 Ferientage.

Als Ferientage zählen dabei die Werktage (Montag bis Samstag) mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Bei der Festlegung der Ferientermine werden vor allem pädagogische Gesichtspunkte berücksichtigt: angemessen lange Erholungsphasen für Schülerinnen und Schüler, eine sinnvolle Verteilung der Ferien auf das Schuljahr sowie die Kontinuität des Unterrichts. Darüber hinaus werden auch Aspekte wie die Verkehrsentzerrung, die Entlastung der Feriengebiete während der Ferienzeiträume sowie Absprachen im Rahmen der Zusammenarbeit der Bundesländer beachtet.

Die Sommerferientermine werden im Rahmen der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) vereinbart. Alle übrigen Ferien werden durch die einzelnen Bundesländer terminiert. Die beweglichen Ferientage werden jeweils von den einzelnen Staatlichen Schulämtern festgelegt.

Zu den Grundlagen für die Festlegung der FerientermineÖffnet sich in einem neuen Fenster

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