An den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, den beruflichen Schulen und den Schulen für Erwachsene gibt es bundeseinheitlich in jedem Schuljahr 75 Ferientage.
Als Ferientage zählen dabei die Werktage (Montag bis Samstag) mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Bei der Festlegung der Ferientermine werden vor allem pädagogische Gesichtspunkte berücksichtigt: angemessen lange Erholungsphasen für Schülerinnen und Schüler, eine sinnvolle Verteilung der Ferien auf das Schuljahr sowie die Kontinuität des Unterrichts. Darüber hinaus werden auch Aspekte wie die Verkehrsentzerrung, die Entlastung der Feriengebiete während der Ferienzeiträume sowie Absprachen im Rahmen der Zusammenarbeit der Bundesländer beachtet.