Eine tragende Säule der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sind die von der Bundesrepublik Deutschland weltweit geförderten Deutschen Auslandsschulen und weiteren schulischen Einrichtungen. Bund und Länder gestalten entsprechend dem Grundgesetz gemeinsam die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik im Bildungsbereich und arbeiten hierbei eng zusammen.
Ziele der deutschen schulischen Arbeit im Ausland sind die Förderung der deutschen Sprache und Kultur, die Begegnung mit der Kultur und Gesellschaft des Gastlandes, die schulische Versorgung von Kindern deutscher Staatsangehöriger, die ihren Wohnsitz vorübergehend im Ausland haben, und die Stärkung des Studien- und Wissenschaftsstandortes Deutschland.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit fördern Bund und Länder die deutsche schulische Arbeit im Ausland insbesondere durch die Bereitstellung, den Einsatz und die Qualifizierung der Lehrkräfte und der dafür notwendigen Haushaltsmittel.
Dies gilt auch für die Europäischen Schulen als Schulen der Europäischen Gemeinschaft sowie die Auslandsschulen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
Als hessische Lehrkräfte repräsentieren Sie die Bundesrepublik Deutschland und übernehmen in Ihrem neuen Umfeld im Auslandsschuldienst eine besondere Verantwortung. Die Herausforderungen sind groß, aber auf der Grundlage interkultureller Offenheit und Toleranz eröffnet sich Ihnen in der Zusammenarbeit und dem Kontakt mit Ihren Schülerinnen und Schülern, deren Eltern und dem Kollegium die Aussicht auf spannende und erfüllende Aufgaben weltweit.
Vermittlung in den Auslandschuldienst als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK), Bundesprogrammlehrkraft (BPLK) oder Ortslehrkraft (OLK)
In der Regel beurlaubt das Land Hessen Lehrkräfte, die von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) mit dem Status einer Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) vermittelt werden. Im Ausnahmefall können jedoch auch verbeamtete Lehrkräfte als Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK) vermittelt werden. Auch die Beurlaubung als Ortslehrkraft (OLK) ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.
Zum Status und zu den Aufgabenschwerpunkten dieser verschiedenen Lehrkräfte finden Sie weitere Informationen in der Verwaltungsvereinbarung zum Einsatz von Lehrkräften im deutschen AuslandsschulwesenÖffnet sich in einem neuen Fenster sowie auf den Internetseiten der ZfAÖffnet sich in einem neuen Fenster und des Büros des Generalsekretärs der Europäischen SchulenÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Sie haben die Möglichkeit, sich auf dem Dienstweg bei der ZfA für den Auslandsschuldienst einschließlich des Dienstes an den Europäischen Schulen und den Schulen der Bundeswehr im Ausland zu bewerben. Die jeweils zuständigen Staatlichen Schulämter erstellen eine dienstliche Beurteilung, bestätigen die Richtigkeit der Angaben in Ihrem Bewerbungsbogen und entscheiden über den Zeitpunkt, ab dem Sie freigestellt werden können, falls Sie alle Voraussetzungen für eine Tätigkeit im Auslandsschuldienst erfüllen.
Sie werden über die Freistellung informiert; die vollständigen Unterlagen werden daraufhin von den Staatlichen Schulämtern direkt an die ZfA weitergeleitet.
Über nähere Einzelheiten des Bewerbungsverfahrens und die dafür erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen können Sie sich im „Beurlaubungserlass“ des Hessischen Kultusministeriums (veröffentlicht im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums ABl. 6/08) und in den „Richtlinien für die Beurlaubung, Abordnung bzw. Zuweisung von Lehrkräften für den Auslandsschuldienst und für den Dienst an Europäischen Schulen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2020) sowie auf den Internetseiten der ZfAÖffnet sich in einem neuen Fenster informieren.
Sie finden auf den Internetseiten der ZfA auch die Personalbögen zur Bewerbung zum Herunterladen. Für die ausgeschriebenen Funktionsstellen der Schulleitung, Fachberatung/Koordination und Prozessbegleitung sind die in der Ausschreibung aufgeführten besonderen Anforderungen des Bewerbungsverfahrens zu beachten. So muss zum Beispiel das Hessische Kultusministerium in das Bewerbungsverfahren einbezogen werden. Die aktuellen Stellenangebote finden Sie auf der Internetseite unter folgendem Link: https://www.auslandsschulwesen.de/Webs/ZfA/DE/Bewerbung/Stellenangebote/stellenangebote_node.htmlÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Die Vermittlungschancen für Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Zweitfächern wie Naturwissenschaften und Informatik, Geschichte, Geographie oder Musik sind besonders hoch. An vielen Deutschen Auslandsschulen und an den Europäischen Schulen werden situativ Sachfächer bilingual (meist auf Englisch) unterrichtet. Entsprechende Kompetenzen ebenso wie Deutsch als Fremdsprache bzw. Zweitsprache sind gefragt. Haupt- und Realschullehrkräfte sowie Grundschullehrerinnen und -lehrer stellen derzeit weniger als ein Fünftel der von Hessen vermittelten Lehrkräfte. Grundschullehrkräfte haben höhere Vermittlungschancen an die Europäischen Schulen als an die Deutschen Auslandsschulen. Lehrkräfte, die im beruflichen Bereich tätig sind, haben geringere Vermittlungschancen.
Das Vermittlungsangebot wird in der Regel dann ausgesprochen, wenn die Leiterin bzw. der Leiter einer Bildungseinrichtung im Ausland oder die deutsche Inspektorin im Primarbereich bzw. der deutsche Inspektor im Sekundarbereich für die Europäischen Schulen Sie als geeignete Kandidatin bzw. geeigneten Kandidaten in der Bewerberkartei der ZfA gefunden hat und Sie in einem anschließenden Auswahlgespräch überzeugen konnten.
Sobald das für Sie zuständige Staatliche Schulamt Sie freigestellt hat und Ihre Daten in der Datenbank der ZfA verfügbar sind, können Sie sich auch initiativ direkt an die Leiterin bzw. den Leiter Deutscher Auslandsschulen oder anderer geförderter schulischer Einrichtungen bzw. die deutsche Inspektorin im Primarbereich bzw. den deutschen Inspektor im Sekundarbereich für die Europäischen Schulen wenden, um ihr Interesse an einer Vermittlung zu bekunden.
Vermittlung in den Auslandsschuldienst als Landesprogrammlehrkraft (LPLK)
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit sich als Landesprogrammlehrkraft (LPLK) zu bewerben. Im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik unterstützt die Bundesrepublik Deutschland seit 1989 durch den Einsatz deutscher Lehrkräfte die Einführung und Weiterentwicklung des Faches Deutsch als Fremdsprache (DaF) sowie in geringerem Umfang auch des deutschsprachigen Sachfachunterrichts an staatlichen Schulen und Bildungseinrichtungen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa (MOE), in den Baltischen Staaten, in weiteren Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (GUS) und der Mongolei. Auch in China, in der Türkei und in Vietnam werden mittlerweile LPLK für den DaF-Unterricht eingesetzt.
Größte Verwendungsmöglichkeiten an Schulen der Gastländer bestehen für Lehrkräfte mit gymnasialem Lehramt und der Lehrbefähigung in Deutsch, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, einer modernen Fremdsprache und/oder weiteren Fächern.
Die Länder beurlauben die für den Einsatz vorgesehenen Lehrerinnen und Lehrer als Landesprogrammlehrkräfte bei Wahrung ihrer Beamtenrechte unter Fortgewährung der Leistungen des Dienstherrn für die Dauer der Auslandstätigkeit. Die Lehrkräfte erhalten vom Schulträger gegebenenfalls ein ortsübliches Gehalt, die dort üblichen sozialen Leistungen sowie die anderen in den Abkommen mit den Empfangsstaaten vorgesehenen Vergünstigungen.
Die Bundesländer erarbeiten den jährlichen Einsatzplan unter Berücksichtigung der Bedarfsanforderungen der einzelnen Staaten in enger Abstimmung mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Initiativbewerbungen sind jederzeit möglich; es erfolgen aber auch gezielte Stellenausschreibungen im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums.
Lehrerinnen und Lehrer, die als LPLK eingesetzt werden möchten, richten ihre Bewerbungen in jedem Fall auf dem Dienstweg an das Hessische Kultusministerium. Für die Bewerbung als LPLK ist ein Personalbogen zu verwenden, der als elektronisch ausfüllbares pdf-Dokument Personalbogen für Landesprogrammlehrkräfte heruntergeladen werden kann.