Schülerin und Schüler stehen beisammen und schauen in ein Buch.

Berufliche Orientierung

Die allgemeinbildenden Schulen haben die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler auf den Übergang in die Berufswelt vorzubereiten. Die Jugendlichen müssen am Ende der schulischen Laufbahn in der Lage sein, eine ihren Kompetenzen entsprechende fundierte Berufs- oder Studienwahlentscheidung zu treffen und die dann an sie gestellten Anforderungen zu bewältigen.

Damit die notwendigen fachlichen und überfachlichen Kompetenzen erworben werden, muss die Schule spätestens mit dem Eintritt in die SekundarstufeI über die beruflichen Möglichkeiten informieren.

Die hessenweite Strategie OloV (Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule-Beruf) ist 2004 auf Initiative des Hessischen Paktes für Ausbildung entstanden. Dieser wurde 2015 durch das Bündnis Ausbildung Hessen abgelöst. Sie wird in Hessen flächendeckend umgesetzt. Anhand von Qualitätsstandards bündelt OloV Aktivitäten, die Jugendliche auf ihrem Weg in eine Ausbildung unterstützen.

Mit dem "Gütesiegel Berufs- und Studienorientierung Hessen" (BSO) werden Schulen zertifiziert, die herausragende Leistungen bei der Förderung der Berufs- und Studienorientierungen im Rahmen der OloV-Standards erbringen. Informationen zum Gütesiegel und dem Zertifizierungsverfahren für Schulen finden Sie hier.

Im Rahmen der Initiative Bildungsketten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) haben das Land Hessen, die Bundesagentur für Arbeit und der Bund im Dezember 2021 eine Vereinbarung neu abgeschlossen, in der Maßnahmen zur Berufsorientierung und zur individuellen Begleitung der Jugendlichen im Übergang Schule-Beruf, Übergänge und Ausbildungsbegleitung, besondere Zielgruppen und Unterstützungsstrukturen dargestellt und festgelegt sind. Gemeinsames Ziel ist es, die Jugendlichen durch sinnvoll aufeinander abgestimmte und sich ergänzende Maßnahmen im Prozess der Berufs- und Studienorientierung zu unterstützen und gezielt so zu fördern, dass sie auf der Grundlage ihrer Interessen und Fähigkeiten ihre Berufswahlentscheidung eigenverantwortlich und sachgerecht treffen können.

Durch Betriebspraktika und -erkundungen erhalten die Schülerinnen und Schüler Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt, können ihre Kenntnisse und Fertigkeiten in der Praxis anwenden und sollen dadurch stärker für ihren beruflichen und schulischen Bildungsweg motiviert werden. In diesem Zusammenhang lernen Schülerinnen und Schüler unter anderem, sich unter realen Bedingungen zu bewerben, sich vorzustellen und zu erproben, ob sie den Anforderungen in einem selbst gewählten Beruf genügen.

Anzahl, Dauer und Organisationsform der Betriebspraktikasind für die jeweiligen Bildungsgänge unterschiedlich geregelt:

  • Im Bildungsgang Hauptschule finden die Betriebspraktika in der Vorabgangs- und im 1. Halbjahr der Abgangsklasse statt, jeweils als zwei- bis dreiwöchige Blockpraktika oder als betriebliche Lerntage, in Form eines kontinuierlichen Praxistags pro Woche im Betrieb.
  • Schülerinnen und Schüler im mittleren Bildungsgang absolvieren in den beiden Jahrgangsstufen vor der Abgangsklasse jeweils ein zweiwöchiges Blockpraktikum.
  • Im gymnasialen Bildungsgang wird in der Regel in der Sekundarstufe I und in der Einführungsphase der Sekundarstufe II jeweils ein zweiwöchiges Betriebspraktikum durchgeführt.
  • Schulformübergreifende Gesamtschulen führen in Klasse 8 und im 1. Halbjahr der Klasse 9 jeweils ein zweiwöchiges Blockpraktikum durch.
  • An Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind zwei Praktika innerhalb der Berufsorientierungsstufe als maximal dreiwöchige Blockpraktika oder als betriebliche Lerntage, in Form eines kontinuierlichen Praxistags pro Woche im Betrieb vorgesehen.

Die genaue Ausgestaltung von Betriebserkundungen und Betriebspraktika kann der Verordnung für Berufliche Orientierung inder Schule entnommen werden, sowie den Durchführungshinweisen zum Schülerpraktikum nach der Verordnung für Berufliche Orientierung in Schulen (VOBO).  Zu den rechtlichen GrundlagenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Hinweise zum Arbeitsschutz im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikum finden Sie auf den Internetseite Arbeitswelten Hessen des Hessischen Ministeriums für Soziales und IntegrationÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Der Berufswahlpass unterstützt junge Menschen und begleitet sie im Prozess der Berufsorientierung. Er hilft ihnen das persönliche Stärkenprofil zu ermitteln und dokumentiert den Weg zur Berufswahl. Im Berufswahlpass werden alle notwendigen Unterlagen zusammengefasst, die für eine überlegte Berufswahl sinnvoll sind. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Berufswahlpasses.

Schülerfirmen sollen Unternehmergeist und Eigeninitiative der Schülerinnen und Schüler durch den konkreten Bezug zur Arbeitswelt fördern. Kommunikations- und Teamfähigkeit, Eigenverantwortung und die Idee der unternehmerischen Selbständigkeit bieten Einblick in grundlegende wirtschaftliche Kenntnisse.

Als Projekte oder dauerhafte Einrichtungen an Schulen ermöglichen sie z. B. auch in Kooperation mit Unternehmen oder Betrieben die praktische Umsetzung schuleigener Vorstellungen. Die Einrichtung und die Organisation von Schülerfirmen sind rechtlich geregelt.

Wirtschaft erleben - in einer JUNIOR Schülerfirma

Bei JUNIOR gründen Schülerinnen und Schülerihre eigene Schülerfirma, vertreiben ihre Produkte an Kunden und verdienen damit echtes Geld. Sie erfahren, wie die Realität von Unternehmern aussieht - als Unternehmer.

Bundesweit bietet JUNIOR Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufen I und II die Möglichkeit, eine eigene Schülerfirma zu gründen. Ziele der Programme sind Berufsorientierung, der Erwerb von Schlüsselqualifikationen, die Förderung der Ausbildungsfähigkeit und der Berufschancen von Jugendlichen, sowie die Vermittlung von Wirtschaftswissen.
 

Im Rahmen der Beruflichen Orientierung (BO) werden Kompetenz-feststellungsverfahren ab Klasse 7 durchgeführt. Hierbei werden handlungsorientierte Aufgaben eingesetzt, welche es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, ihre personalen, methodischen und sozialen Kompetenzen aufzuzeigen. Die Erziehungsberechtigten sowie die Schülerinnen und Schüler werden vorab über den Einsatz und Nutzen der Verfahren zur Kompetenzfeststellung informiert, so dass der Prozess transparent und nachvollziehbar für sie ist.

Nach der Kompetenzfeststellung erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern eine ausführliche Rückmeldung über die festgestellten Ergebnisse und gegebenenfalls erforderliche Förderangebote.

KomPo 7

Das Kompetenzfeststellungsverfahren KomPo7 (Kompetenzen entdecken, Potenziale nutzen – Berufswahl gestalten) bietet einen qualifizierten Einstieg in die Berufliche Orientierung. Das Verfahren sensibilisiert die Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern sowie die beteiligten Lehrkräfte für die anstehende Phase der Beruflichen Orientierung (BO).

Kernelemente sind eine qualifizierte Selbsteinschätzung der Jugendlichen, eine Berufsinteressentest, eine Fremdeinschätzung der sozialen, personalen und methodischen Kompetenzen durch pädagogische Fachkräfte, die Gegenüberstellung der Selbst- und Fremdeinschätzung sowie das In-Beziehung-Setzen der vorhandenen Kompetenzen mit den Anforderungen der Wirtschaft.

Eine Auflistung der zuständigen Stellen zur Berufsausbildung in Hessen finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.

Die Checklisten„Gelungene Berufsorientierung an Schulen der Sekundarstufe I" und „Gelungene Berufs- und Studienorientierung an Schulen mit Sekundarstufe II"der Bundesagentur für Arbeit und SCHULEWIRTSCHAFT Deutschlandfinden Sie auf der Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit.

Initiative Deine Zukunft#real:digital

Berufliche Orientierung

Deine Zukunft # real:digital

Um Schülerinnen und Schüler ein Verständnis dafür zu schaffen, dass digitale Anwendungen die Voraussetzung für wichtige Lösungen der Zukunft sind, gibt es ein neues Informations- und Mitmachangebot.

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