Der Aktionsplan der LandesregierungÖffnet sich in einem neuen Fenster sieht für ukrainische Flüchtlingskinder, die im nächsten Jahr schulpflichtig werden, die Teilnahme als Seiteneinsteiger in Vorlaufkursen vor. Bereits schulpflichtige Grundschulkinder werden in Intensivklassen aufgenommen und gezielt in 18 Wochenstunden in Deutsch gefördert. In Ausnahmefällen können sie auch direkt in die Regelklasse kommen. Insofern die Möglichkeiten vor Ort gegeben sind, kann ein ergänzender Unterricht in ukrainischer Sprache mit vier Wochenstunden angeboten werden.
Ukrainische Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren an allgemeinbildenden Schulen werden in Intensivklassen aufgenommen und 22 Stunden in der Woche gefördert. Im Bedarfsfall wird die Teilnahme am freiwilligen Online-Unterricht in ukrainischer Verantwortung ermöglicht. Mit Ende des ukrainischen Schuljahrs Ende Mai, können auch sie je nach Möglichkeiten vor Ort, an einem ergänzenden Unterricht in ukrainischer Sprache teilnehmen. Auch die Kinder und Jugendlichen über 16 Jahren an beruflichen Schulen werden in Intensivklassen aufgenommen und erhalten 28 Wochenstunden Deutschförderung. Auch hier soll die Teilnahme an einem freiwilligen digitalen Unterricht in ukrainischer Sprache ermöglicht werden.