Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch

Schulen tragen eine besondere Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und anderen Gewaltformen. Seit 2022 sind hessische Schulen gesetzlich dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu entwickeln. 

Die Schule ist zur Wohlfahrt der Schülerinnen und Schüler und zum Schutz ihrer seelischen und körperlichen Unversehrtheit, geistigen Freiheit und Entfaltungsmöglichkeit verpflichtet. (…) Jede Schule erstellt ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch.

§ 3 Abs. 9, Hessisches Schulgesetz

Ein solches Konzept umfasst Maßnahmen zur Prävention und Intervention, die rechtlich fundiert und auf die schulische Praxis abgestimmt sind. Ziel ist es, eine Schulkultur des Vertrauens und der Achtsamkeit zu etablieren und ein sicheres Umfeld für alle Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Schulen sollen zu sicheren Orten für die gesamte Schulgemeinde werden und dadurch möglichst keinen Raum für sexualisierte und jedwede andere Form von Gewalt bieten.

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