Schülerinnen und Schüler brauchen in einer immer komplizierteren Welt Hilfen zur Orientierung in ethischen, moralischen und religiösen Fragen. Solche Hilfen zu geben, ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern, Lernbereichen und Aufgabengebieten. Einen besonderen Beitrag leisten dabei der Religionsunterricht und der Ethikunterricht.
Der Religionsunterricht ist in Hessen ein ordentliches Lehrfach, das im § 8 des Hessischen Schulgesetzes verankert ist. Die Regelungen gründen auf Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes sowie Artikel 57 Abs. 1 der Verfassung des Landes Hessen. Er wird als bekenntnisorientierter Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der jeweiligen Kirche oder Religionsgemeinschaft erteilt. Als ordentliches Lehrfach ist der bekenntnisorientierte Religionsunterricht an öffentlichen Schulen seinem Wesen nach ein Unterrichtsfach wie jedes andere auch und wird in staatlicher Verantwortung, das heißt nach staatlichen Curricula, in deutscher Sprache und grundsätzlich durch staatliche Lehrkräfte erteilt.
In Hessen ist Religionsunterricht für folgende Bekenntnisse bzw. in Kooperation mit folgenden Kirchen und Religionsgemeinschaften eingerichtet:
- Evangelische Kirche
- Katholische Kirche
- Altkatholische Kirche
- Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland
- Alevitische Gemeinde Deutschland
- Islamische Religionsgemeinschaft DİTİB - Hessen e.V.
- Humanistische Gemeinschaft Hessen
- Jüdische Gemeinde
- Syrisch-Orthodoxe Kirche
- Mennoniten
- Andere orthodoxe Kirchen
- Unitarische freie Religionsgemeinde
Ethikunterricht
Ethik ist Ersatzfach für das „ordentliche Lehrfach“ Religion. Die Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind verpflichtet, an einem Ethikunterricht teilzunehmen, in dem ihnen das Verständnis für Wertvorstellungen und ethische Grundsätze und der Zugang zu ethischen, philosophischen und religionskundlichen Fragen vermittelt wird.