Religionsunterricht

Schülerinnen und Schüler brauchen in einer immer komplizierteren Welt Hilfen zur Orientierung in ethischen, moralischen und religiösen Fragen. Solche Hilfen zu geben, ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern, Lernbereichen und Aufgabengebieten. Einen besonderen Beitrag leisten dabei der Religionsunterricht und der Ethikunterricht.

Der Religionsunterricht ist in Hessen ein ordentliches Lehrfach, das im § 8 des Hessischen Schulgesetzes verankert ist. Die Regelungen gründen auf Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes sowie Artikel 57 Abs. 1 der Verfassung des Landes Hessen. Er wird als bekenntnisorientierter Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der jeweiligen Kirche oder Religionsgemeinschaft erteilt. Als ordentliches Lehrfach ist der bekenntnisorientierte Religionsunterricht an öffentlichen Schulen seinem Wesen nach ein Unterrichtsfach wie jedes andere auch und wird in staatlicher Verantwortung, das heißt nach staatlichen Curricula, in deutscher Sprache und grundsätzlich durch staatliche Lehrkräfte erteilt.

In Hessen ist Religionsunterricht für folgende Bekenntnisse bzw. in Kooperation mit folgenden Kirchen und Religionsgemeinschaften eingerichtet:

  • Evangelische Kirche
  • Katholische Kirche
  • Altkatholische Kirche
  • Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland
  • Alevitische Gemeinde Deutschland
  • Islamische Religionsgemeinschaft DİTİB - Hessen e.V.
  • Humanistische Gemeinschaft Hessen
  • Jüdische Gemeinde
  • Syrisch-Orthodoxe Kirche
  • Mennoniten
  • Andere orthodoxe Kirchen
  • Unitarische freie Religionsgemeinde

Ethikunterricht

Ethik ist Ersatzfach für das „ordentliche Lehrfach“ Religion. Die Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind verpflichtet, an einem Ethikunterricht teilzunehmen, in dem ihnen das Verständnis für Wertvorstellungen und ethische Grundsätze und der Zugang zu ethischen, philosophischen und religionskundlichen Fragen vermittelt wird.

Junge liest in einem Buch.

Bildungsangebot

Schulversuch Islamunterricht

Der Islamunterricht wird für die Jahrgangsstufen 1 bis 9 angeboten. Das Unterrichtsangebot ist nicht bekenntnisorientiert, sondern wird unabhängig von Religionsgemeinschaften durchgeführt.

Interreligiöses Lernen

Das interreligiöse sowie das interkulturelle Lernen sind als Prinzipien in der Demokratieerziehung sowie in den Kerncurricula festgeschrieben und für alle Schulformen und Schulfächer in ganz Hessen verpflichtend durchzuführen.

Interkulturelle Bildung strebt die Entwicklung ethisch-moralischer Einstellungen und Verhaltensweisen gegenüber anderen Lebensweisen, Religionen, Kulturen und einer anderen Herkunft an.

Sie baut auf Zielen auf, wie sie in den Schulgesetzen der Länder zugrunde gelegt sind:

  1. Erziehung zur Anerkennung der Gleichwertigkeit aller Menschen
  2. Aufbau von Respekt und Toleranz gegenüber anderen Wertvorstellungen und kulturellen Orientierungen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Toleranz
  3. Übernahme der Prinzipien Freiheit und Verantwortung, Solidarität und Völkerverständigung, Demokratie und Toleranz

Interkulturelle Bildung erfordert einen aktiven Austausch mit den anderen Kulturen. Damit dieser Austausch gelingt, müssen die Jugendlichen zur kultursensiblen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen fähig sein. Eine konstruktive Auseinandersetzung mit dem Fremden und die Reflexion über das Eigene sind geknüpft an Bedingungen:

  • Die Fähigkeit zum Perspektivwechsel,
  • zur Empathie
  • und das notwendige Sachwissen um das jeweils Fremde. 

Im Besonderen beinhalten die Kerncurricula für die Fächer Religion und Ethik die interreligiöse Befähigung als ein wesentliches Inhaltsfeld. Die Schöpfungsgeschichte wird in diesen Kerncurricula explizit thematisiert. Mit diesem Inhaltsfeld soll die Andersartigkeit und Verschiedenheit der Religionen im Religionsunterricht und in Ethik behandelt werden. Dieser Austausch der Religionen in der wertepluralen Gesellschaft soll dazu dienen, das Vertraute der Identitäten zu wahren und die Differenzen als Anlass zu nehmen, um voneinander zu lernen. Darüber hinaus sollen Schülerinnen und Schüler die anderen Religionen verstehen, um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede nachvollziehen zu können.

Erziehung zu Toleranz und Respekt wird durch einen reflektiert-kritischen Religionsunterricht angestrebt sowie durch Projekte und durch das Aufsuchen geeigneter außerschulischer pädagogischer Lernorte (wie z. B. Moscheen, Synagogen, Kirchen) und deren Repräsentanten ergänzt. 

Pädagogische Maßnahmen: Interreligiöses und Interkulturelles Lernen 

Es gibt auch in diesem Schuljahr viele spannende Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte im Bereich Religion und Ethtik.
Schauen Sie gerne in die untenstehenden Flyer!

Rufuss der Podcast zum religionsbezogenen Unterricht

Gemeinsam mit wechselnden Gästen aus Wissenschaft, Schule und Gesellschaft widmen sich Prof. Dr. Athina Lexutt, PD Dr. Volkmar Ortmann, Lea Heimann und Luis Möller den großen und kleinen Fragen rund um den sogenannten religionsbezogenen Unterricht: 

Was ist Religion? Warum braucht es heute noch Religionsunterricht? Wie lässt sich Religion im Klassenzimmer thematisieren? 

Der Podcast RUFUSS verknüpft theologische, didaktische und gesellschaftliche Perspektiven – verständlich, tiefgründig, praxisnah und mit einer Prise Humor. 

Er richtet sich an Studentinnen und Studenten der Theologie und Religionspädagogik, Lehrkräfte und Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, Studieninteressentinnen und Studieninteressenten − sowie alle Interessierten, die Religion, Bildung und Schule aus neuen Blickwinkeln betrachten wollen.

Verfügbar (fast) überall, wo´s Podcasts gibt. 

Kontakt: rufuss@evtheologie.uni-giessen.de

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