Schätzungsweise 2.700Kinder sind mit ihren Eltern in Deutschland mit unterschiedlichen Unternehmen wie beispielsweise Schaustellerbetrieben, Zirkusunternehmen oder Puppentheatern unterwegs. In allen Bundesländern unterliegen Kinder beruflich Reisender der Schulpflicht. Während der reisefreien Zeit besuchen diese Schülerinnen und Schüler ihre Stammschule, an der sie gemeldet sind. In der Regel ist dies eine Schule am Hauptwohnsitz oder am Winterstandort beruflich Reisender. Während der Reise erfolgt der Unterricht in Stützpunktschulen, meist in der Nähe des Gastspielortes. Jede allgemeine Schule, die von den Eltern der mitreisenden Kinder ausgewählt wird, ist verpflichtet, Kinder aus reisenden Unternehmen zu unterrichten und kann somit als Stützpunktschule während der Reise dienen. Zusätzlich werden die Schülerinnen und Schüler durchgängig von ihren jeweils zuständigen Bereichslehrkräften betreut.
Im Bundesland Hessen ist ein großer Teil der Schülerinnen und Schüler an der Schule für Kinder beruflich Reisender (SfKbR) in Wiesbaden gemeldet, die als Stammschule fungiert, unabhängig vom hessischen Hauptwohnsitz der Familie (siehe unten).