Die Kerncurricula bilden seit dem Schuljahr 2011/2012 die curriculare Grundlage des Unterrichts in der Primarstufe und den Bildungsgängen der Sekundarstufe I. Die Kerncurricula legen fest, was alle Kinder und Jugendlichen am Ende ihrer schulischen Laufbahn (bzw. nach bestimmten Abschnitten ihres Bildungsweges) können und wissen sollen.
Die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) als länderübergreifender Bildungsplan sind in den hessischen Kerncurricula berücksichtigt und konkretisiert. Die Kerncurricula stellen die angestrebten Ergebnisse des Lernens in Form von Könnenserwartungen (Bildungsstandards) dar. Diese beschreiben zum einen Kompetenzen, die bis zu bestimmten Abschnitten des jeweiligen Bildungsweges erworben sein sollten („lernzeitbezogene Kompetenzerwartungen“). Zum anderen legen die Bildungsstandards die Leistungsanforderungen zum Abschluss eines Bildungsganges fest. Bildungsstandards sind als Regelstandards formuliert und in Kompetenzbereiche gegliedert.