Die Lehrpläne für die Primarstufe und Sekundarstufe I finden derzeit in den Fällen Verwendung, in denen in der Schule kein Beschluss zu einem Schulcurriculum vorliegt. Dies bedeutet: Beschließt die Schule ein Schulcurriculum, bildet dieses den schulintern verbindlichen Rahmen für die Arbeit im Unterricht. Beschließt die Schule kein Schulcurriculum, gelten für sie neben dem Kerncurriculum (KCH) die bisherigen Lehrpläne fort. In diesem Falle legt die Schule fest, wie die Inhalte der Lehrpläne mit den Kompetenzerwartungen der Bildungsstandards im Kerncurriculum verknüpft werden.
Das Erscheinungsjahr der Lehrpläne in den Bildungsgängen Gymnasium, Realschule und Hauptschule lautet 2002. Die Lehrpläne traten mit der Zweihundertneununddreißigsten Verordnung über Lehrpläne vom 20. Dezember 2001 (siehe Hessisches Amtsblatt 1/02, S. 6f.) zum 1. August 2002 in Kraft. Unabhängig von der zeitlichen Ausgestaltung der Sekundarstufe I gelten die Lehrpläne in beiden Formen des Gymnasiums, G8 und G9, gleichermaßen.