Hessen setzt ein starkes Zeichen für ungestörtes Lernen: Ab dem Schuljahr 2025/2026 werden an allen Schulen einheitliche Regeln zur Nutzung von Smartphones und digitalen Geräten gelten. Dafür ist eine Schulgesetzänderung in den Hessischen Landtag eingebracht worden. Ziel ist es, die Konzentration im Unterricht zu fördern, das soziale Miteinander zu stärken und die psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zu schützen. Bei der Vermittlung eines bewussten und kompetenten Umgangs mit digitalen Medien sind Eltern und Lehrkräfte Vorbilder.
Smartphone-Schutzzonen
Klare Regeln für mehr Konzentration und Miteinander an Hessens Schulen

Unsere Schulen müssen geschützte Räume sein, in denen Kinder frei von Ablenkung lernen können. Die ständige Online-Präsenz beeinträchtigt die psychische Gesundheit und das soziale Miteinander. Deshalb handeln wir jetzt!
Das sieht der Gesetzentwurf vor:
- Grundsatz: Die private Nutzung mobiler Endgeräte ist auf dem Schulgelände und im Schulgebäude grundsätzlich untersagt. Das Mitführen bleibt erlaubt.
- Ausnahmen für Ältere: Weiterführende Schulen können für definierte Bereiche Ausnahmen in der Schulordnung festlegen – z. B. für Oberstufenschüler.
- Nutzung für den Unterricht: Digitale Geräte dürfen im Unterricht genutzt werden, wenn dies die Lehrkraft oder die Schule erlaubt.
- Besondere Fälle: Private Nutzung ist nur in begründeten Einzelfällen erlaubt, z. B. aus medizinischen Gründen oder im Notfall.
- Konsequenzen bei Verstoß: Bei unzulässiger Nutzung kann das Gerät bis zum Unterrichtsende einbehalten werden.
Mit diesem Schritt schafft Hessen eine klare und praktikable Regelung für alle Schulen und setzt bundesweit Maßstäbe. Gleichzeitig wird die Vermittlung von Medienkompetenz weiter ausgebaut, um Kinder und Jugendliche auf einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien vorzubereiten.