Heute sind alle hessischen Schulen darüber informiert worden, dass das angekündigte landesweite Videokonferenzsystem nicht direkt zu Beginn des neuen Schuljahres zur Verfügung stehen wird. Grund dafür ist ein Nachprüfungsantrag im Vergabeverfahren eines unterlegenen Bieters vor der Vergabekammer des Landes Hessen. Solange diese Prüfung durch die unabhängige Vergabekammer nicht abgeschlossen ist, kann der Auftrag für das landesweite Videokonferenzsystem nicht erteilt werden.
Rechtliche Überprüfungen eines Vergabeverfahrens sind keine Seltenheit, die dadurch entstehenden zeitlichen Verzögerung lassen sich jedoch im Voraus nicht kalkulieren. Ziel der Überprüfung durch die unabhängige Vergabekammer ist es, dass alle Beteiligten darauf vertrauen können, dass der zukünftige Vertragspartner des Landes Hessen alle notwendigen Voraussetzungen für ein stabiles und leistungsfähiges Videokonferenzsystem erfüllt.
Bisherige Systeme dürfen weiterhin verwendet werden
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat zugesichert, dass alle Schulen ihre derzeitigen Videokonferenzsysteme weiter benutzen dürfen, bis das Vergabeverfahren abgeschlossen und der Zugschlag erteilt wurde ist. Von diesem Zeitpunkt an beginnt eine ausreichend lange Umstellungsphase. Dies bedeutet, dass alle Schulen, die noch ein System verwenden, das nicht den Vorgaben des Datenschutzbeauftragten entspricht, diesen Zeitpuffer zur Umstellung erhalten. Das landesweite Videokonferenzsystem wird grundsätzlich nach dem rechtmäßigen Abschluss des Verfahrens allen Schulen zur Verfügung stehen.
Schulen, die auf kein Videokonferenzsystem des Schulträgers zugreifen können, haben über die Staatlichen Schulämter weiterhin die Möglichkeit, mit Landesmitteln eigene Videokonferenzlösungen zu verlängern.