Hessen sucht Lehrkräfte, die spezielle Bedarfe in beruflichen Fachrichtungen abdecken.
In bestimmten beruflichen Fachrichtungen besteht ein erhöhter Bedarf im hessischen Schuldienst, da nicht auf ausreichend viele ausgebildete Lehrkräfte zurückgegriffen werden kann. Das Hessische Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) bietet die Möglichkeit zu einem berufsbegleitenden Quereinstieg in den hessischen Schuldienst gemäß § 3 (7) HLbG in Verbindung mit § 53 HLbGDV („Besonderes Verfahren zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation“).
Der Quereinstieg in den Hessischen Schuldienst an beruflichen Schulen ist in folgenden beruflichen Fachrichtungen möglich:
- Elektrotechnik
- Metalltechnik
- Informatik/Informationstechnik
- Gesundheit
- Sozialwesen/Sozialpädagogik
- Agrarwirtschaft
- Wirtschaft und Verwaltung
- Chemie-/Biologie- und Physiktechnik
- Bautechnik
- …
Was müssen Sie als Bewerberin und Bewerber mitbringen?
- Einen universitären Abschluss, der kein Bachelorabschluss ist, oder einen akkreditierten Masterabschluss, aus dem eine berufliche Fachrichtung und ein Unterrichtsfach für das berufliche Lehramt ableitbar sind.
- Eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im studierten Berufsfeld nach dem erworbenen und grundsätzlich zulassungsfähigen Abschluss.
Einstellung, Ablauf der Qualifizierung und Prüfung
Bei Antragsstellung auf Zulassung geben die Bewerberinnen und Bewerber an, in welchen Schulamtsbezirken sie eingesetzt werden möchten. Eine Karte der Schulamtsbezirke finden Sie über den Link unten.
Im Rahmen der Zulassung zum besonderen Verfahren werden die Daten der Bewerberinnen und Bewerber von der Hessischen Lehrkräfteakademie an die Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) übermittelt.
Staatliche Schulämter können auf die bei der ZPM hinterlegten Daten zugreifen und den möglichen zur Verfügung stehenden Personen Einstellungsangebote im Rahmen des Verfahrens zukommen lassen.
Nach erfolgter Auswahl und Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers formuliert die Schulleitung innerhalb einer sechsmonatigen Probezeit eine Eignungsfeststellung für das weitere Verfahren.
Die Hessische Lehrkräfteakademie legt für die Beschäftigte oder den Beschäftigten Qualifizierungsauflagen hinsichtlich der fachlichen und pädagogischen Kompetenzen fest. Die Dauer der Qualifizierungsphase umfasst insgesamt höchstens dreieinhalb Jahre.
Die Einstellung erfolgt grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, jedoch unter der auflösenden Bedingung der Nichtzulassung zur abschließenden Prüfung oder des endgültigen Nichtbestehens.
Die abschließende Prüfung des Qualifizierungserfolgs umfasst je eine unterrichtspraktische Prüfung in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach sowie eine einstündige mündliche Prüfung.
Was bieten wir Ihnen?
Die Bezahlung (also die Eingruppierung in die Tarifgruppe) während der Weiterbildung hängt von Ihrer beruflichen Vorqualifikation sowie Ihrer angestrebten Tätigkeit an der Schule ab. Die Eingruppierung erfolgt im konkreten Einzelfall. In der Regel ist bei einer ableitbaren Fachrichtung und einem ableitbaren Fach mit der Entgeltgruppe 12 TV-H zu rechnen, zu der noch eine monatliche Anpassungszulage in Höhe des halben Differenzbetrages des Tabellenentgelts zur Entgeltgruppe 13 hinzukommt.
Wer eine einem Lehramt gleichgestellte Qualifikation im Rahmen der berufsbegleitenden Qualifizierung erwirbt, erlangt zugleich auch die dem Lehramt an beruflichen Schulen entsprechende Befähigung für die Laufbahn des höheren Dienstes. Sofern die weiteren beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden (Lebensalter von unter 51 Jahren, EU-Staatsbürgerschaft und andere) kann die Einstellung im Beamtenverhältnis (A13 h.D.) erfolgen.
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