Junge Informatik-Studenten forschen

Master-Studium und Lehrerausbildung in einem

Hessen ist ein Industriestandort. Viele große und mittelständische Unternehmen produzieren hier. Um den Fachkräftenachwuchs für die nächste Generation zu sichern, werden kontinuierlich Lehrkräfte im Bereich der beruflichen Mangelfachrichtungen Metall- und Elektrotechnik, Chemietechnik, Informatik sowie Gesundheit benötigt. Um auch diesen Lehrkräfte-Nachwuchs zu sichern, bietet das Land Hessen ab dem Wintersemester in diesen Fachbereichen eine „Masterförderung“ an.

Masterförderung – finanzielle Unterstützung und Aufbau von Praxiserfahrungen 

Die Masterförderung bietet finanzielle Förderung und zusätzliche Praxiserfahrungen bei gleichzeitiger professioneller Unterstützung durch die Studienseminare vor Ort. 

Während der Zeit, in der die Masterförderung gewährt wird, gehen die Geförderten einmal pro Woche in die Schule. Im ersten Semester zur Hospitation, danach zu angeleitetem und schließlich eigenverantwortlichem Unterricht. Zusätzlich besuchen sie pro Semester ein bis zwei Veranstaltungen in den Studienseminaren für berufliche Schulen und werden von den Ausbildungskräften im Unterricht besucht. Da sich durch die zusätzlichen Belastungen die Studienzeit verlängern kann, wird die Masterförderung bis zu 36 Monate gewährt. In dieser Zeit erhalten die Studierenden ein Gehalt für den Unterricht entsprechend der aktuellen tarifvertraglichen Vergütung zuzüglich einer Fördersumme von 1.000 € pro Monat.  

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass der Vorbereitungsdienst (also das Referendariat) im Anschluss an das Studium verkürzt werden kann, da die Geförderten bereits umfangreiche Erfahrungen in Schule und Studienseminar sammeln konnten. Auch der Vorbereitungsdienst ist aufgrund der Mangelsituation in den unten benannten Fächern durch einen Sonderzuschlag auf die Anwärterbezüge finanziell besonders attraktiv ausgestaltet.

Wer kann gefördert werden? 

Für eine Förderung können sich Studierende bewerben, die an den Universitäten Kassel oder Darmstadt das Studium eines „Master of Education“ mit einer der folgenden beruflichen Fachrichtungen beginnen oder vor einem Semester begonnen haben:  

  • Metalltechnik  
  • Elektrotechnik  
  • Gesundheit (nur an der Universität Kassel) 
  • Informatik (nur an der Technischen Universität Darmstadt) 
  • Chemie- Biologie und Physiktechnik (nur an der Technischen Universität Darmstadt) 

Wer gefördert werden will, muss die folgenden Kriterien erfüllen: 

  • Ein Abschlusszeugnis mit einer Abschlussnote muss vorliegen. Bei einer vorläufigen Zulassung durch die Universität ist im gleichen Semester keine Bewerbung möglich.  
  • Das zur beruflichen Fachrichtung hinzu gewählte Unterrichtsfach muss „förderfähig“ sein. Eine Liste der förderfähigen Unterrichtsfächer ist in den FAQ zu finden. 
  • Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums verpflichten sich die Geförderten, den Vorbereitungsdienst (also das Referendariat) in Hessen aufzunehmen. Tun sie dies nicht, sind sie verpflichtet, einen Teil der Förderung zurückzuzahlen. 

Bis zu 40 Personen können pro Jahr gefördert werden – jeweils 20 an der Universität Kassel und 20 an der TU Darmstadt.

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Bewerbung

Das Bewerbungsfristen für die Masterförderung sind wie folgt:

 Beginn BewerbungsfristEnde BewerbungsfristBeginn Förderung
Sommersemester01. April31. Mai01. August
Wintersemester01. Oktober30. November01. Februar des Folgejahres

Zur Bewerbung - Als Freitext bitte ‚Masterförderung‘ angeben und suchenÖffnet sich in einem neuen Fenster

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Häufig gestellte Fragen

Die Master-Förderung richtet sich an Studierende des Master of Education mit einer der folgenden beruflichen Fachrichtungen: 

  • Metalltechnik  
  • Elektrotechnik 
  • Informatik (nur an der TU Darmstadt) 
  • Chemie- Biologie und Physiktechnik (nur an der TU Darmstadt) 
  • Gesundheit (nur an der Uni Kassel).  

Das Ziel der Masterförderung ist, die Studierenden finanziell zu unterstützen und ihnen gleichzeitig Einblicke in die Schule und das Studienseminar zu geben. 

Geförderte Studierende besuchen einmal pro Woche eine berufliche Schule. Dort hospitieren Sie ein Semester und halten danach selbst Unterricht. Für diesen Unterricht erhalten Sie das normale Entgelt eines TV-H-Vertrags, wie eine angestellte Lehrkraft. Zusätzlich erhalten die Studierenden eine Förderung von 1.000 € monatlich. Insgesamt entspricht die Vergütung ungefähr dem Betrag, den eine Lehrkraft im Vorbereitungsdienst erhält.  

Darüber hinaus nehmen die Studierenden in jedem Semester an Veranstaltungen der Studienseminare für berufliche Schulen teil. Die Veranstaltungen dienen der Beratung der Studierenden und sind unbewertet. 

Die Förderung wird von der Hessischen Lehrkräfteakademie für Studierende gewährt, die an den Universitäten Darmstadt oder Kassel das besagte Studium aufnehmen. Pro Standort und Jahr werden jeweils bis zu 20 Studierende gefördert, 10 im Sommersemester und 10 im Wintersemester. Insgesamt können auf diese Weise hessenweit bis zu 40 Studierende eine Förderung erhalten.  

Die Förderung beginnt jeweils am 1. Februar und am 1. August eines Jahres. Die Bewerbungsfristen beginnen am 1. Oktober für die Förderung mit Beginn am 1. Februar und am 1. April für die Förderung mit Beginn am 1. August. Die Förderung ist auf 36 Monate ausgelegt und kann auf Antrag verlängert werden (z.B. aufgrund von Krankheit, Mutterschutz oder längeren Betreuungszeiten). Sie endet in der Regel mit dem erfolgreichen Studienabschluss oder mit dem Übergang in den pädagogischen Vorbereitungsdienst (dem Referendariat). 

Voraussetzung für die Förderung ist ein Abschluss, der die Zulassung zum Master-Studium an den entsprechenden Universitäten ermöglicht. Dieser Abschluss ist in der Regel ein Bachelor of Education, kann aber auch ein älteres Diplom o.ä. sein.  Die Zulassung ist grundsätzlich auch für Quereinsteiger möglich, die vorher den Bachelor of Science. Bachelor of Engineering oder ein anderes Studium im Bereich Metall- oder Elektrotechnik abgeschlossen haben. Grundlage sind die Zulassungsbedingungen der jeweiligen Universität. Notwendig für die Bewerbung ist in jedem Fall ein Abschlusszeugnis. Interessierte, die von der Universität vorläufig zum Master zugelassen werden, und noch kein gültiges Abschlusszeugnis haben, können sich nach Erhalt des Zeugnisses zu einem späteren Termin bewerben. 

Die Bewerbung selbst erfolgt zu gegebener Zeit auf der E-Recruiting-Plattform des Landes Hessen: https://karriere.hessen.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster 

Der genaue Link wird hier auf dieser Seite bekannt gegeben.  

Das geförderte Studium unterscheidet sich im Hinblick auf die Anforderungen nicht von einem normalen Studium. Alle Studiumsauflagen sind gleich. Da durch die zusätzlichen Tätigkeiten in Schule und Studienseminar ein höherer Arbeitsaufwand entsteht, wird die Förderung über 36 Monate gewährt, obwohl die Regelstudiendauer des Masterstudiums nur zwei Jahre beträgt.  

Antragsstellerinnen und Antragssteller können sich im Vorfeld der Bewerbung mit möglichen Schulen in Verbindung setzen und auch Wünsche bei der Bewerbung nennen. Die Auswahl der Schule trifft die Hessische Lehrkräfteakademie. Es wird versucht, Wünsche von Studierenden und Schulleitungen weitgehend zu berücksichtigen.  Lehnt eine ausgewählte Bewerberin bzw. ein ausgewählter Bewerber die ihm zugewiesene Schule ab, kann die Förderung auf eine Person übergehen, die in der Bestenauslese einen nachfolgenden Rang erzielt hat.

Dies hängt vom Angebot der jeweiligen Universität ab. Derzeit sind an der Technischen Universität die Unterrichtsfächer Ethik, Informatik, Mathematik und Sport mit der Masterförderung kombinierbar. An der Universität Kassel sind es die Fächer Deutsch, Religion (ev. und kath.), Englisch, Französisch, Politik und Wirtschaft sowie Spanisch.

Sollten Sie bereits im Bachelor-Studium ein Unterrichtsfach belegt haben, welches nicht in der Liste enthalten ist, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail. Eventuell ist auch in diesem Fall eine Förderung möglich.

Die Förderung für das Wintersemester eines Jahres kann nur von Studierenden beantragt werden, die im ersten oder zweiten Semester des Masterstudiums sind. Ob sie dabei im Sommersemester oder im Wintersemester angefangen haben, ist egal. Studierende, die zu diesem Zeitpunkt schon länger als zwei Semester studieren, sind von der Förderung ausgeschlossen. 

Bei der Bewerbung zur Masterförderung ist ein Abschlusszeugnis zwingend erforderlich, um eine Bestenauslese treffen zu können. Da die erfolgreichen Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen in der Regel zu Beginn des ersten Master-Semesters noch nicht über ein solches Zeugnis verfügen, haben wir die Bewerbungsfrist nach hinten verlegt. Mit der zusätzlichen Bearbeitungszeit für die Auswahl und die Verteilung der Studierenden ergibt sich der Termin zum 1. Februar und zukünftig zum 1. August.  

Nach dem erfolgreichen Masterstudium schließt sich der Vorbereitungsdienst (das Referendariat) in einem beruflichen Studienseminar an. Durch die vorherige Erfahrung in Schule und Studienseminar kann mit Beginn des Vorbereitungsdienstes ein Verkürzungsantrag gestellt werden. Darüber hinaus zahlt das Land Hessen (Stand heute) während des Vorbereitungsdienstes einen Anwärtersonderzuschlag, so dass die Besoldung schon während des Vorbereitungsdienstes erhöht ist.  

Durch die Förderung verpflichten sich die Studierenden zu wöchentlich einem Tag Unterricht (6 Unterrichtsstunden) während der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus sind die Veranstaltungen des Studienseminars verpflichtend. Nach Ablauf der Förderung verpflichten sich die Studierenden, den Vorbereitungsdienst, also das Referendariat, im Land Hessen aufzunehmen. 

Sollten die geförderten Studierenden NICHT den Vorbereitungsdienst in Hessen antreten, besteht die Pflicht zur Rückzahlung der geförderten Summe. 

Die Rückzahlungsverpflichtung besteht nur für den Fall, dass nach erfolgreichem Masterstudium kein Vorbereitungsdienst in Hessen absolviert wird. Bei Nichtbestehen des Studiums besteht keine Rückzahlungsverpflichtung. 

Streng genommen nicht. Die Masterförderung fördert Studierende, die den Master of Education in den beruflichen Fachrichtungen Metall- oder Elektrotechnik absolvieren. Damit besitzen sie am Ende ihres Studiums den üblichen Abschluss, den auch alle anderen angehenden Lehrkräfte der beruflichen Schulen besitzen. Der Master of Education entspricht der Ersten Staatsprüfung in den anderen Lehrämtern (Gymnasien oder Grund-, Haupt- und Realschulen).  

Allerdings kann man in den Master of Education aufgenommen werden, ohne vorher den Bachelor of Education absolviert zu haben, wenn man zum Beispiel den Bachelor of Science in Metall- oder Elektrotechnik abgelegt hat oder sogar den Master of Science in einer der Fachrichtungen. In diesem Fall kann man schon von einem Umstieg oder Quereinstieg sprechen. Aber in rechtlichem Sinne werden alle geförderten Studierenden, die erfolgreich den Master of Education und den darauffolgenden Vorbereitungsdienst abschließen, Lehrkräfte für berufliche Schulen sein und einen vollwertigen Abschluss besitzen.  

Die Beratung zur Anmeldung zum Masterstudium erfolgt am Zentrum für Lehrerbildung an der Technischen Universität Darmstadt und am Institut für Berufsbildung der Universität Kassel. Die Adressen sind: 

Technische Hochschule Darmstadt 
Zentrum für Lehrerbildung  
Alexanderstraße 6 
64283 Darmstadt 
06151 16-23633 
info@zfl.tu-darmstadt.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Hochschule Kassel 
Institut für Berufsbildung 
Henschelstraße 2 
34109 Kassel 
0561 804-4547 

Bitte beachten: An diesen beiden Stellen sind nur Informationen über das Studium selbst erhältlich und nicht zur Masterförderung. Weitere Informationen zur Masterförderung erhalten Sie unter der E-Mail-Adresse masterfoerderung.la@kultus.hessen.de.

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