Hessen ist ein Industriestandort. Viele große und mittelständische Unternehmen produzieren hier. Um den Fachkräftenachwuchs für die nächste Generation zu sichern, werden kontinuierlich Lehrkräfte im Bereich der beruflichen Mangelfachrichtungen Metall- und Elektrotechnik, Chemietechnik, Informatik sowie Gesundheit benötigt. Um auch diesen Lehrkräfte-Nachwuchs zu sichern, bietet das Land Hessen ab dem Wintersemester in diesen Fachbereichen eine „Masterförderung“ an.
Masterförderung – finanzielle Unterstützung und Aufbau von Praxiserfahrungen
Die Masterförderung bietet finanzielle Förderung und zusätzliche Praxiserfahrungen bei gleichzeitiger professioneller Unterstützung durch die Studienseminare vor Ort.
Während der Zeit, in der die Masterförderung gewährt wird, gehen die Geförderten einmal pro Woche in die Schule. Im ersten Semester zur Hospitation, danach zu angeleitetem und schließlich eigenverantwortlichem Unterricht. Zusätzlich besuchen sie pro Semester ein bis zwei Veranstaltungen in den Studienseminaren für berufliche Schulen und werden von den Ausbildungskräften im Unterricht besucht. Da sich durch die zusätzlichen Belastungen die Studienzeit verlängern kann, wird die Masterförderung bis zu 36 Monate gewährt. In dieser Zeit erhalten die Studierenden ein Gehalt für den Unterricht entsprechend der aktuellen tarifvertraglichen Vergütung zuzüglich einer Fördersumme von 1.000 € pro Monat.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass der Vorbereitungsdienst (also das Referendariat) im Anschluss an das Studium verkürzt werden kann, da die Geförderten bereits umfangreiche Erfahrungen in Schule und Studienseminar sammeln konnten. Auch der Vorbereitungsdienst ist aufgrund der Mangelsituation in den unten benannten Fächern durch einen Sonderzuschlag auf die Anwärterbezüge finanziell besonders attraktiv ausgestaltet.
Wer kann gefördert werden?
Für eine Förderung können sich Studierende bewerben, die an den Universitäten Kassel oder Darmstadt das Studium eines „Master of Education“ mit einer der folgenden beruflichen Fachrichtungen beginnen oder vor einem Semester begonnen haben:
- Metalltechnik
- Elektrotechnik
- Gesundheit (nur an der Universität Kassel)
- Informatik (nur an der Technischen Universität Darmstadt)
- Chemie- Biologie und Physiktechnik (nur an der Technischen Universität Darmstadt)
Wer gefördert werden will, muss die folgenden Kriterien erfüllen:
- Ein Abschlusszeugnis mit einer Abschlussnote muss vorliegen. Bei einer vorläufigen Zulassung durch die Universität ist im gleichen Semester keine Bewerbung möglich.
- Das zur beruflichen Fachrichtung hinzu gewählte Unterrichtsfach muss „förderfähig“ sein. Eine Liste der förderfähigen Unterrichtsfächer ist in den FAQ zu finden.
- Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums verpflichten sich die Geförderten, den Vorbereitungsdienst (also das Referendariat) in Hessen aufzunehmen. Tun sie dies nicht, sind sie verpflichtet, einen Teil der Förderung zurückzuzahlen.
Bis zu 40 Personen können pro Jahr gefördert werden – jeweils 20 an der Universität Kassel und 20 an der TU Darmstadt.
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Bewerbung
Das Bewerbungsfristen für die Masterförderung sind wie folgt:
Beginn Bewerbungsfrist | Ende Bewerbungsfrist | Beginn Förderung | |
Sommersemester | 01. April | 31. Mai | 01. August |
Wintersemester | 01. Oktober | 30. November | 01. Februar des Folgejahres |
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