Ab dem 1. Mai 2022 entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Personen.
Der Wegfall der Testpflicht gilt auch im Falle einer bestätigten Infektion in einer Klasse oder Lerngruppe.
Das Land Hessen bietet bis zu den Sommerferien allen Schülerinnen und Schülern sowie dem an der Schule tätigen Personal auch nach Wegfall der Testpflicht eine Testmöglichkeit an und stellt ihnen weiterhin Antigen-Selbsttests zur Verfügung, mit denen sie sich im häuslichen Umfeld bzw. außerhalb der Schulzeit testen können.
Die Inanspruchnahme dieses Angebots ist selbstverständlich freiwillig.
Die Schulen geben denjenigen, die das Testangebot annehmen möchten, die Antigen-Selbsttests in der Regel in 5er-Verpackungen aus.
Dabei handelt es sich überwiegend um den Antigen-Selbsttest „COVID-19 Antigen Rapid Test Kit (Swab)“ der Firma Safecare Biotech (Hangzhou).
Dieser Test verfügt über eine CE-Zertifizierung und damit über einen unabhängigen und zeitlich unbefristeten Qualitätsnachweis. Eine Kurzanleitung können Sie untenstehend bei den Dokumenten einsehen.
Die Tests sollen zu Hause unter Beachtung der Packungsbeilage gelagert und durchgeführt werden; bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern sollen Erwachsene die Testung beaufsichtigen oder unterstützen. Davon abweichend kann an Schulen mit den Förderschwerpunkten „geistige Entwicklung“ und „körperlich-motorische Entwicklung“ auch ein freiwilliges Testangebot in der Schule unterbreitet werden. An diesen Schulen kann auch das bewährte Patenmodell fortgeführt werden. Die Inanspruchnahme dieser Angebote ist selbstverständlich freiwillig.
Sollten Eltern für ihre Kinder oder volljährige Schülerinnen und Schüler wünschen, dass ihnen keine Tests ausgehändigt werden, können sie dies der Schule mitteilen. In diesem Fall wird auf eine Testausgabe verzichtet.
Fällt der zu Hause durchgeführte Antigen-Selbsttests positiv aus, muss unverzüglich ein PCR-Test durchgeführt werden. Nähere Informationen zum Vorgehen in diesem Fall erhalten Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.