Abendgymnasien und Hessenkollegs bieten aufbauend auf unterschiedlichen Bildungsbiografien eigenständige Wege, die Allgemeine Hochschulreife nachträglich zu erwerben und sich damit für ein Studium oder für berufliche Anforderungen zu qualifizieren. Der Unterricht wird ab der Einführungsphase auf der Grundlage der Kerncurricula für die gymnasiale Oberstufe erteilt, berücksichtigt aber die Berufserfahrungen der Studierenden und ihr Alter.
Aufnahmevoraussetzungen und Aufnahme in den Bildungsgang
Voraussetzung zur Aufnahme in ein Abendgymnasium oder Hessenkolleg ist:
- der Nachweis einer Vorbildung, die mindestens dem Hauptschulabschluss entspricht,
- ein Alter von mindestens 18 Jahren,
- der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit,
- der Nachweis der Beherrschung der deutschen Sprache als allgemeine Unterrichtssprache,
- das Bestehen einer Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik,
- der in einem Beratungsgespräch erbrachte Nachweis, dass Motivation und Lernhaltung ein erfolgreiches Arbeiten erwarten lassen.
Eine durch Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann bis zu einem Jahr berücksichtigt werden. Wehr-, Zivil- oder Entwicklungsdienst bzw. ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr werden auf die Berufstätigkeit angerechnet. Im Einzelfall kann bei Vorliegen besonderer biografischer Umstände auf den Nachweis der Berufstätigkeit verzichtet werden.
Die Aufnahme in ein Abendgymnasium oder Hessenkolleg ist nicht möglich, wenn die allgemeine Hochschulreife bereits erworben oder die Abiturprüfung mehr als einmal nicht bestanden wurde.
Die Schulleitung überprüft die Vorkenntnisse und führt mit jeder Bewerberin und jedem Bewerber ein Beratungsgespräch; auf dieser Grundlage erfolgt die Entscheidung über die Aufnahme in den Vorkurs oder in die Einführungsphase. Für Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptschulabschluss ist der Besuch des Vorkurses verpflichtend. Die direkte Aufnahme in die Einführungsphase ist nur mit einem mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) oder einem gleichwertigen Abschluss möglich. Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren erhalten Sie an der jeweiligen Schule.
Ausgestaltung des Bildungsgangs
Der Bildungsgang an Abendgymnasien und Hessenkollegs gliedert sich in Vorkurs, Einführungs- und Qualifikationsphase. Der Vorkurs dauert ein halbes Jahr, die Einführungsphase ein Jahr und die Qualifikationsphase zwei Jahre. An den Abendgymnasien und Hessenkollegs gelten die regulären Schuljahres- bzw. Ferienzeiten.
Die Studierenden am Abendgymnasium müssen mit Ausnahme der letzten drei Semester der Qualifikationsphase berufstätig sein, weswegen der Unterricht abends stattfindet. Im Unterschied zu den Abendgymnasien dürfen die Studierenden während ihrer Ausbildung am Hessenkolleg, an dem der Unterricht tagsüber stattfindet, keiner geregelten beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Der Vorkurs umfasst an Abendgymnasien 16 bis 24 Wochenstunden, an Hessenkollegs mindestens 20 Wochenstunden und beinhaltet die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, zweite Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache sowie weitere Fächer im Wahlpflichtbereich.
Die Einführungsphase umfasst an Abendgymnasien mindestens 23 Wochenstunden, an den Hessenkollegs mindestens 29 Wochenstunden. Zu den Pflichtfächern Deutsch, Englisch, Mathematik, einer zweiten Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache kommen in der Einführungsphase Geschichte sowie weitere Fächer im Wahlpflichtbereich hinzu.
In der Qualifikationsphase müssen die Studierenden an den Abendgymnasien in allen Semestern mindestens 23 Wochenstunden belegen, an den Hessenkollegs mindestens 30 Wochenstunden. Hierbei sind Deutsch, Englisch, Geschichte und Mathematik Pflichtfächer. Dazu kommen weitere Fächer aus dem Wahlpflichtbereich.
Als Abschluss erfolgt am Ende des vierten Semesters der Qualifikationsphase die Abiturprüfung, also der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife. Das Zeugnis der Fachhochschulreife kann erhalten, wer das Abendgymnasium oder Hessenkolleg nach dem erfolgreichen Besuch des zweiten Semesters der Qualifikationsphase verlässt.