Ziel der Abendhauptschule ist es, Studierenden den Erwerb des Hauptschulabschlusses zu ermöglichen und ihnen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die sie auf die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung, berufliches Fortkommen oder den Besuch weiterführender Schulen vorbereiten.
Aufgenommen werden können Bewerberinnen und Bewerber, die bei Eintritt berufstätig sind oder mindestens sechs Monate berufstätig waren, die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, den angestrebten Abschluss oder einen gleichgestellten Abschluss nicht bereits besitzen, das 18. Lebensjahr erreicht haben und weder eine allgemeinbildende noch eine berufliche Vollzeitschule besuchen sowie den Nachweis der Beherrschung der deutschen Sprache als allgemeine Unterrichtssprache erbracht haben.
Der Besuch einer Abendhauptschule dauert ein Jahr (zwei Semester). An den Abendhauptschulen gelten die regulären Schuljahres- bzw. Ferienzeiten. Während des Besuchs der Abendhauptschule ruht die Berufsschulpflicht der Studierenden, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen.
Der Unterricht umfasst mindestens 20 Wochenstunden. Zu den Lerninhalten gehören folgende Pflichtunterrichtsfächer: Deutsch, Historisch-politische Bildung (Geschichte, Erdkunde, Sozialkunde), Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Arbeitslehre mit einem festen Anteil an Informationstechnischer Grundbildung sowie Englisch. Als zusätzlicher Unterricht werden Religion/Ethik, die Verstärkung des Pflichtunterrichts, Deutsch als Zweitsprache, Informationstechnische Grundbildung, Sport sowie Ästhetische Bildung angeboten.
Es kann der Hauptschulabschluss (Gesamtleistung bis 4,4) erworben werden, welcher bei einer Gesamtleistung bis 3,0 als qualifizierender Hauptschulabschluss vergeben werden kann. Der Übergang in die Abendrealschule, das Abendgymnasium oder das Hessenkolleg ist möglich, sofern die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.