Die Hessische Landesregierung setzt einen politischen Schwerpunkt im Ganztagsbereich und sieht in dessen Ausbau eine Perspektive für die Zukunft. Insbesondere die Intention, die Zahl Ganztagsangebote für Kinder im Grundschulalter zu erhöhen, spielt eine zentrale Rolle. Davon profitieren Kinder, Eltern und auch Kommunen.
Beim Ausbau der Ganztagsangebote handelt es sich um das größte Investitionsprogramm in der hessischen Bildungsgeschichte. Schon heute stellt das Kultusministerium nur für das Ganztagsprogramm des Landes über 4.300 Stellen für Lehrkräfte und pädagogisches Personal bereit. Mit dem Pakt für den Nachmittag werden diese Zahlen schrittweise erheblich gesteigert.
Auf Antrag des jeweiligen Schulträgers werden in jedem Jahr weitere Schulen ins Ganztagsprogramm des Landes aufgenommen. Darüber hinaus erhalten bereits im Programm befindliche Schulen die Möglichkeit zur Erweiterung ihrer Angebote sowie zum Profilwechsel.
In Hessen verfügen im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 1.298 Schulen über ganztägige Angebote. Das entspricht einem Anteil von nahezu 78 Prozent % aller allgemeinbildenden Schulen der Grundstufe und der Sekundarstufe I inklusive der Förderschulen. Damit hat sich die Zahl der ganztägig arbeitenden Schulen in Hessen gegenüber dem Beginn des Ganztagsschulausbaus vervielfacht. Gerade auch die Investitionen in den Ausbau der Grundschulen hat sich gelohnt. Inzwischen arbeiten mehr als 70 Prozent % der Grundschulen im Ganztagsprogramm des Landes. Damit ist Hessen für den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter gut vorbereitet.
Die Einführung und Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten
Der schrittweise Ausbau von Ganztagsschulen und Schulen mit Ganztagsangeboten erfolgt auf freiwilliger Basis und orientiert sich am Bedarf der jeweiligen Region. Mit dem Ganztagsprogramm unterstützt das Land die verantwortlichen Städte und Landkreise. Hohe Bedeutung kommt der engen Kooperation der Schulen vor Ort mit den Schulträgern (Kommunen), Einrichtungen der Jugendhilfe und ansässigen Musikschulen, Sportvereinen, Fördervereinen und anderen Institutionen zu.
Durch ihr Ganztagsprogramm unterstützt die Landesregierung Schulen dabei, im Unterricht und darüber hinaus Kindern vielfältige Lernanregungen zu geben – mit Angeboten, die sie fördern, bereichern und ihr Interesse wecken. Gerade Kinder aus bildungsfernen Haushalten sind auf diese Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Bildungschancen besonders angewiesen. Qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote sind zudem Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dieses Bedürfnis vieler Eltern endet nicht mit dem Übergang vom Kindergarten in die Schule.
Wenn eine Schule sich zur Einführung oder Weiterentwicklung eines Ganztagsprofils entschließt, wird zunächst das pädagogische Konzept entsprechend der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen und des darin enthaltenen Qualitätsrahmens für die Profile ganztägig arbeitender Schulen erstellt. Voraussetzungen für die Aufnahme in das Ganztagsprogramm des Landes sind klare Vorstellungen und Ziele im Schulprogramm, der Nachweis von Erfahrungen in der Betreuung vor und nach dem Unterricht sowie die Kooperationsfähigkeit mit Schulträgern und außerschulischen Partnern.
Der entsprechende Ganztagsschulantrag wird in den Gremien der betreffenden Schule (Schülerrat, Schulelternbeirat, Gesamt- und Schulkonferenz) abgestimmt. Dabei wird die Schule sowohl vom Schulträger als auch vom Staatlichen Schulamt beraten. Anschließend beantragt der zuständige Schulträger in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt beim Kultusministerium die Aufnahme der jeweiligen Schule in das Ganztagsprogramm des Landes. Staatliches Schulamt und Schulträger bestätigen den Bedarf und die Dringlichkeit der Einführung eines solchen Angebots bzw. der qualitativen Weiterentwicklung einer Ganztagsschule.
Überblick über die Formen ganztägig arbeitender Schulen in Hessen
Es gibt verschiedene Ganztagsprofile, die den einzelnen Schulen unterschiedliche Gestaltungsräume bieten:
- Profil 1: Schulen mit freiwilligen Ganztagsangeboten an mindestens drei Tagen pro Woche
- Profil 2: Schulen mit freiwilligen Ganztagsangeboten an fünf Tagen pro Woche
- Profil 3: Ganztagsschulen mit einem verpflichtenden Unterrichts- und Betreuungsangebot an fünf Tagen pro Woche
„Pakt für den Ganztag“: Gemeinsames Projekt von Land und Schulträgern für Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen zur Förderung des bedarfsorientierten Ausbaus von Bildungs- und Betreuungsangeboten an fünf Tagen pro Woche und in den Schulferien.