Beratungs- und Förderzentren (BFZ) unterstützen allgemeine Schulen bei ihren vorbeugenden Maßnahmen und in der inklusiven Beschulung. Sie arbeiten dabei mit anderen Beratungsstellen und Maßnahmeträgern zusammen, insbesondere mit vorschulischen Einrichtungen, der Frühförderung, ärztlichen und therapeutischen Diensten, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie der Kinder- und Jugendhilfe.
Förderschullehrkräfte sowie sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Beratungs- und Förderzentren wirken im Rahmen des schuleigenen Förderkonzepts und beraten Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler.
Die Förderschullehrkräfte des regionalen Beratungs- und Förderzentrums (rBFZ) sind in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprachheilförderung an der allgemeinen Schule tätig. Für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sind zudem Lehrkräfte in Zusammenarbeit mit dem rBFZ an allgemeinen Schulen eingesetzt.
Die überregionalen Beratungs- und Förderzentren (üBFZ) unterstützen Schülerinnen und Schüler in den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören sowie kranke Schülerinnen und Schüler. Durch individualisierte Lernangebote und angepasste Formen der Leistungsfeststellung wird diesen Schülerinnen und Schülern der bestmögliche Schulabschluss vermittelt.