Inklusiver Unterricht bedeutet die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen. Als allgemeine Schulen werden alle allgemeinbildenden und beruflichen Schulen bezeichnet, die nicht gleichzeitig Förderschulen sind. Schülerinnen und Schüler mit umfassenden Beeinträchtigungen oder Behinderungen erhalten im Rahmen des inklusiven Unterrichts zusätzlich individuelle sonderpädagogische Förderung, vorbeugende sonderpädagogische Fördermaßnahmen oder Maßnahmen der Förderpflege. Bei der Planung und Durchführung des inklusiven Unterrichts wirken Förderschullehrkräfte und Lehrkräfte der allgemeinen Schulen entsprechend der individuellen Förderplanung zusammen.
Teilhabe ermöglichen
Inklusiver Unterricht
Die Förderung der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers ist Prinzip der gesamten schulischen Arbeit aller Schulen und im schulbezogenen Förderkonzept verankert. Die allgemeine Schule gestaltet mit vorbeugenden Maßnahmen die individuelle Förderung, um drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der sozialen und emotionalen Entwicklung, der Sprache sowie der körperlichen und motorischen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler entgegenzuwirken und ihre Auswirkungen zu verringern.
Eine wesentliche Maßnahme der allgemeinen Schule ist der Nachteilsausgleich in Form von Differenzierungen hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung, ein Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsfeststellung oder von den Grundsätzen der Leistungsbewertung.
Schülerinnen und Schüler, bei denen die individuelle Förderung der allgemeinen Schule allein nicht ausreicht, können durch vorbeugende sonderpädagogische Maßnahmen im Unterricht unterstützt und gefördert werden. Reichen diese Maßnahmen aus, bedarf es keiner Empfehlung eines Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung oder des Besuchs der Förderschule.
Frühestmöglich begonnene vorbeugende Maßnahmen der allgemeinen Schule können langfristig wirken und gemeinsam mit vorbeugenden sonderpädagogischen Maßnahmen die Auswirkungen einer Behinderung oder Beeinträchtigung mindern. Das Zusammenwirken der Lehrkräfte unterstützt Schülerinnen und Schüler in ihrem Bildungsgang und bei ihrem angestrebten schulischen Abschluss.
Die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung findet in der allgemeinen Schule in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum und gegebenenfalls unter Beteiligung der Förderschule statt. Die sonderpädagogische Förderung ist nach Förderschwerpunkten gegliedert.
Formen der inklusiven Beschulung sind vorwiegend die umfassende Teilnahme am Unterricht der allgemeinen Schule und die teilweise Teilnahme mit zusätzlichen sonderpädagogischen Förderangeboten.
Bei der inklusiven Beschulung müssen die Anschlussfähigkeit und die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen gewahrt bleiben.
Seit der Einführung von 90 inklusiven Schulbündnissen gestalten alle Schulleiterinnen und Schulleiter allgemeinbildender und beruflicher Schulen miteinander ihre regionale, inklusiv ausgerichtete Bildungslandschaft.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der iSB beraten sich in Bündniskonferenzen und treffen Festlegungen, um gemeinsam die Ziele für die Ausgestaltung des inklusiven Unterrichts zu erreichen.
Ziel der Beratungen in den iSB ist es, dem Wunsch der Eltern von Kindern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung nach einer inklusiven Beschulung grundsätzlich entsprechen zu können und sich dabei am Kindeswohl auszurichten. Deshalb werden in den iSB allgemeine Schulen für inklusiven Unterricht festgelegt. Weiterhin legen die iSB verbindliche, regionale Kriterien zur jährlichen Verteilung der Gesamtressource aller sonderpädagogischen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen unter Berücksichtigung ihres flexiblen Einsatzes sowohl an allgemeinen Schulen als auch an Förderschulen verlässlich und wirksam fest. Darüber hinaus werden in Bündniskonferenzen für die Inklusion relevante pädagogische Themen besprochen.
Alle von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bündniskonferenzen des iSB festgelegten regionalen Strukturen und Abläufe werden in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten. Damit dient die Kooperationsvereinbarung eines iSB allen Lehrkräften als gemeinsame Arbeitsgrundlage.
Projektbüro Inklusion
Das Projektbüro Inklusion wurde im Sommer 2010 im Hessischen Kultusministerium eingerichtet, um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der schulischen Bildung umzusetzen.
Übergeordnetes Ziel der Arbeit des Projektbüros Inklusion ist die Fort- und Weiterentwicklung inklusiver Schul- und Netzwerkstrukturen in Hessen. In Fragen zur inklusiven Schulentwicklungsplanung kooperiert das Projektbüro Inklusion eng mit den Staatlichen Schulämtern, Schulträgern und Schulen. Das Projektbüro Inklusion leistet Unterstützung durch die fachliche Begleitung der hessenweit für alle Schulleitungen verbindlichen Konferenzen der inklusiven Schulbündnisse (iSB), evaluiert die Ergebnisse dieser Beratungen fortlaufend und greift Impulse aus der Praxis zur Weiterentwicklung der Arbeit der iSB in Hessen auf.
In enger Zusammenarbeit mit den Fachberaterinnen und Fachberatern für die verschiedenen sonderpädagogischen Fachrichtungen und Themenfelder, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeitsstelle für Diversität und Unterrichtsentwicklung - Didaktische Werkstatt an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main und der Hessischen Lehrkräfteakademie plant und koordiniert das Projektbüro Inklusion fachbezogene Fortbildungsangebote für Studierende, Lehrkräfte und Schulleitungen. Das Projektbüro Inklusion wirkt landesweit als Multiplikator, gibt erfolgreiche Modelle inklusiven Unterrichts und gelungener Schulentwicklung weiter und unterstützt das Fachreferat für Förderschulen und Inklusion des Hessischen Kultusministeriums bei der Entwicklung, Steuerung und Evaluation von fach- und schulformspezifischen Regelungen.