Projekt „zukunftsfähige Berufsschule“

Die zentrale Zielstellung des Projekts „zukunftsfähige Berufsschule“ ist, die duale Ausbildung in Hessen trotz rückläufiger Schülerzahlen in allen Regionen zu stärken. Mit der Umsetzung des Konzepts wird die Sicherung aller hessischen Berufsschulstandorte erreicht und eine möglichst betriebsortnahe Ausbildung bei gleichzeitig fachkompetenter Beschulung mit hoher Unterrichtsqualität gewährleistet. Dabei soll besonders der ländliche Raum gestärkt werden.

Hierzu sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Bereits zum Schuljahr 2021/2022 ist die Absenkung der Mindestklassengröße von bisher 15 Auszubildenden pro Klasse und Jahrgangsstufe auf 12 Auszubildende pro Klasse in der Grundstufe sowie neun, acht und fünf Auszubildende pro Klasse in den einzelnen Fachstufen erfolgt. In diesem Zusammenhang wurden 100 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen. Solange die Ausbildungsverhältnisse für die Mindestklassengrößen ausreichen, verbleiben die Auszubildenden auch zukünftig selbstverständlich weiterhin vor Ort.
  • Falls künftig in einem Ausbildungsberuf an einem Standort trotz der gesenkten Mindestklassengrößen zu wenige Ausbildungsverhältnisse vorliegen, wollen wir durch regional oder landesweit zuständige Berufsschulzentren den Verbleib der Auszubildenden innerhalb Hessens sichern. An diesen Berufsschulzentren soll dann (und nur dann) eine Bündelung der Auszubildenden erfolgen, wenn die Mindestklassengröße an den bisherigen Schulen mehrfach unterschritten wurde. Dabei sieht das Konzept vor, dass eine ungesteuerte Konzentration in den Großstädten vermieden und stattdessen eine über die Fläche Hessens sinnvolle Verteilung der zuständigen Berufsschulstandorte garantiert wird. 

Start der Umsetzung ab 01. August 2026

Das Projekt befindet sich aktuell im Modellierungsprozess. Hier werden Ergebnisse aus den Gesprächen mit den Berufsschulen und Schulträgern mit den Vorschlägen der ausbildenden Unternehmen zusammengeführt und bei der Standortfestlegung durch das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen berücksichtigt. Von Juli 2024 bis Januar 2025 findet die zweite Runde der „Schulträgergespräche“ statt. Die Modellierung der regionalen und landesweiten Berufsschulzentren („Auffangstandorte“) soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein. 

Zum Schuljahr 2026/2027 (01. August 2026) soll das Standortkonzept umgesetzt werden. 

Steuerung des „Ampelsystems“ (Angebotsstatusverfahren)

Wenn in einem Ausbildungsberuf in zwei aufeinander folgenden Ausbildungsjahrgängen das Minimum unterschritten wird, gilt für die folgende Jahrgangsstufe der Aufnahmestopp.  

Die „Ampel“ (Angebotsstatus) ist abhängig vom Erreichen der Mindestklassengröße in der Grundstufe und in der Fachstufe 1 (Stufe 11) stellvertretend für die gesamte Fachstufe. Grundlage für diese Prüfung ist nicht nur die Schülerinnen- und Schülerzahl in dem konkreten Ausbildungsberuf, sondern die Summe der Schülerinnen- und Schülerzahlen aus all denjenigen Ausbildungsberufen am Standort, die aufgrund ähnlicher fachlicher Inhalte in der jeweiligen Stufe in sogenannten affinen Gruppen gemeinsam beschult werden können. Durch diese Zuweisungsberechnung wird die Zielsetzung, möglichst viele regionale Fachklassenstandorte hessenweit zu erhalten, gestärkt. Die Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen in den Fachstufe 12 und 13 haben keinen Einfluss auf den Angebotsstatus eines Ausbildungsberufs.

Gemeinsame Beschulungsmöglichkeiten von Berufen (Affinitäten)

Bei der Klassenbildung berücksichtigt werden die in den Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz festgelegten gemeinsamen Beschulungsmöglichkeiten. Sind gemeinsame Beschulungsmöglichkeiten vorgesehen, können innerhalb einer Jahrgangsstufe Auszubildende mehrerer Ausbildungsberufe gemeinsam unterrichtet werden, was sich entsprechend positiv auf das Erreichen der Mindestklassengröße auswirkt.

Die Festlegungen zur gemeinsamen Beschulung von Ausbildungsberufen erfolgt nicht durch das Hessische Ministerium für Kultus Bildung und Chancen. Vielmehr werden diese zum Start der Neuordnungsverfahren zwischen Sozialpartnern und Bund in Abstimmung mit der Kultusministerkonferenz als Eckpunkte vereinbart. 

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