Politischer Extremismus in seinen verschiedenen Ausprägungen stellt eine aktuelle und konstant hohe Herausforderung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar. Extremismus ist ein Angriff auf die tragenden und unverzichtbaren Grundprinzipien unserer Verfassung wie die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit, das Recht auf freie und faire Wahlen, die Bildung einer parlamentarischen Opposition und die Ablösbarkeit der Regierung sowie die Unabhängigkeit der Gerichte.
Bei extremistischen Vorfällen sind das Landesamt für Verfassungsschutz zu informieren sowie die Polizei, soweit es sich um strafbare Handlungen handelt.
Alle extremistischen, antisemitischen sowie alle anderen Vorfälle auf Religion bezogener Diskriminierungen sind gemäß § 23 der Dienstordnung auf dem Dienstweg der für die jeweilige Schule zuständigen Schulaufsicht zu melden, damit auf jeden einzelnen Vorfall angemessen reagiert werden kann.