Handlungsmöglichkeiten
Handlungsmöglichkeiten im Bereich Unterrichtsorganisation und -gestaltung
PSES haben die Möglichkeit, bei der Erreichung der Bildungsziele pädagogisch neue Wege zu gehen, sofern die Bildungsstandards nach § 4 HSchG eingehalten werden.
PSES erhalten nach § 127d Abs. 2 HSchG die Befugnis zur Abweichung von bestehenden Rechtsvorschriften auf der Grundlage einer Konzeption nach § 127d Abs. 7 HSchG.
Abweichungen von bestehenden Rechtsvorschriften bei der Unterrichtsorganisation und -gestaltung sind insbesondere bei der Bildung von Lerngruppen, bei Formen der äußeren Differenzierung, der Ausgestaltung der Leistungsnachweise sowie bei den Lehrplänen und Stundentafeln zulässig, sofern die Standards der Bildungsgänge eingehalten werden.
Handlungsmöglichkeiten im Bereich Stellenbewirtschaftung und Sachmittelverwaltung
PSES bewirtschaften nicht das Große Schulbudget. Sie bewirtschaften deshalb auch kein Teilbudget „Freie Personalmittel“, und ihnen ist es nicht möglich, die damit verbundenen Steuerungs- und Entscheidungsbefugnisse im Bereich des Personaleinsatzes und der Personalgewinnung zu nutzen.
Entwicklungsvorhaben
Für die Genehmigung eines Antrags muss aufgrund der angestrebten pädagogischen Selbstständigkeit die Unterrichtsentwicklung im Fokus der Schulentwicklung und den Entwicklungsvorhaben stehen.
Mindestens eins der hier genannten Entwicklungsvorhaben muss dabei ausgewählt werden.
Es müssen grundsätzlich mindestens zwei Entwicklungsvorhaben beschrieben werden, und mindestens zwei Entwicklungsvorhaben müssen sich auf die Unterrichtsentwicklung im Bereich „Lehren und Lernen“ beziehen und mit Konzepten hinterlegt sein.
Entscheiden sich Schulen für das Entwicklungsvorhaben „Zentrum für digitale Unterrichtspraxis“, ist abweichend davon die Darstellung eines Entwicklungsvorhabens im Bereich „Lehren und Lernen“ mit digitalen Medien ausreichend.
Mindestens ein Entwicklungsvorhaben muss ab dem Zeitpunkt der Umwandlung sofort umgesetzt werden.
Auch andere Abweichungen von der Unterrichtsorganisation und der inhaltlichen Ausgestaltung des Unterrichts, die hier nicht genannt sind, kommen in Betracht.