Nachfolgend finden Sie Hinweise zu Bewerbungen auf Stellenausschreibungen im Hessischen Kultusministerium, in der Hessischen Lehrkräfteakademie sowie in den Staatlichen Schulämtern:
- Bewerbungsunterlagen sind in dreifacher Ausführung (auf dem Dienstweg) an die in der Ausschreibung angegebene(n) Dienststelle(n) zu richten. Den Bewerbungen sind die erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Zeugniskopien beizufügen. Bei Bewerbungen von Lehrkräften sollte außerdem dem jeweiligen Staatlichen Schulamt für dessen Personalplanung eine Durchschrift der Bewerbung (Anschreiben und Lebenslauf) auf dem Dienstweg vorgelegt werden.
- Auf jedem Exemplar der Bewerbung ist die jeweilige Ausschreibungsnummer deutlich sichtbar anzugeben.
- Aus dem Hessischen Gleichstellungsgesetz in Verbindung mit den Frauenförderplänen ergibt sich die Verpflichtung, den Frauenanteil in allen Bereichen und Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Frauen sind deshalb besonders aufgefordert, sich auf die ausgeschriebenen Stellen zu bewerben.
- Bewerberinnen und Bewerber haben die Möglichkeit, ihre Schwerbehinderung unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Bewerbung anzugeben. Bei Bewerbungen schwerbehinderter Menschen ist die Schwerbehindertenvertretung nicht zu beteiligen, wenn der schwerbehinderte Mensch die Beteiligung ablehnt. Falls die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung abgelehnt wird, wird um einen entsprechenden Hinweis bereits bei der Bewerbung gebeten. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. (Für Schwerbehinderten gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber gilt dies entsprechend.)
- Mit Abgabe der Bewerbung wird das Einverständnis erklärt, dass Bewerbungsdaten elektronisch erfasst und verarbeitet werden.
- Die spezifischen Anforderungen und Voraussetzungen sind der konkreten Ausschreibung abrufbar.
- Die ausgeschriebene Stelle ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange grundsätzlich teilbar.
- Außerhessiche Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihr Einverständnis zur Anforderung von Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde zu erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung zu erstellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen die Bewerberinnen und Bewerber diese Mitwirkungspflicht nicht, werden sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen.
- Die Funktionen der Leiterinnen und Leiter von nachgeordneten Behörden ab Besoldungsgruppe A 15 aufwärts werden grundsätzlich im Beamtenverhältnis auf Probe zunächst für zwei Jahre vergeben.
- Es wird um Beachtung der weiteren Hinweise zu diesen Stellenausschreibungen gebeten.