Das Bildungsland Hessen baut seine starke Position in der Deutschförderung mit weiteren Maßnahmen aus. Als Teil des umfänglichen Sofortprogramms der neuen Landesregierung wird das im Koalitionsvertrag verabredete hessenweite Legislatur-Vorhaben einer zusätzlichen Deutschstunde in der ersten und zweiten Klasse gleich im Sommer starten – beginnend in der zweiten Jahrgangsstufe. „Ein ausreichendes Verständnis der deutschen Sprache ist die wichtigste Grundlage für schulischen Erfolg und gleiche Chancen auf dem Bildungsweg – unabhängig von der Herkunft. Deshalb gehen wir weiter voran und setzen auf mehr Deutsch in der Grundschule“, sagte der Hessische Minister für Kultus, Bildung und Chancen, Armin Schwarz.
Zugleich greift das Ministerium aktuelle Denkansätze auf und unterzieht diese einem Praxistest. So beginnt noch in diesem Schulhalbjahr an Grundschulen auf freiwilliger Basis ein Pilotprojekt mit einer zusätzlichen Deutschstunde in der dritten und vierten Klasse, für die eine der beiden Englischstunden verwendet wird.
Das Erlernen der deutschen Sprache ist eine Grundvoraussetzung für die Integration in unsere Gesellschaft, für schulischen Erfolg und den weiteren Lebensweg. Gerade in Hessen weiß man nur zu gut um diesen Zusammenhang: Im Bundesdurchschnitt gibt es einen Anteil von mehr als 28 Prozent der Bevölkerung mit Migrationshintergrund – in Hessen sind es mehr als in Berlin und in allen anderen Flächenländern, in hessischen Grundschulen 43 Prozent. In manchen Schulen, wie zum Beispiel in Frankfurt, beträgt der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund um die 80 Prozent.
Förderung der Bildungssprache Deutsch: ein hessisches Erfolgsmodell
Hessen ist mit den Deutschförderkonzepten an seinen Schulen bundesweit in einer Vorreiterrolle. Anderthalb Jahre vor der Einschulung werden Kinder auf ihre Sprachfähigkeiten überprüft, bei Defiziten findet eine verpflichtende Deutschförderung statt. Das gibt es so nur in Hessen. Und das Land hat in den vergangenen Jahren weitere wichtige Impulse zur Intensivierung des Deutschunterrichts gesetzt:
- eine zusätzliche Deutschstunde in der dritten und vierten Jahrgangsstufe zur Übung und Vertiefung als Vorbereitung für den Wechsel auf die weiterführende Schule,
- ein Grundwortschatz, den jedes Kind am Ende der Grundschule kennen muss,
- das Erlernen einer verbundenen Handschrift und kein „Schreiben nach Gehör“
- seit diesem Schuljahr werden Rechtschreibfehler in allen Fächern der neunten und zehnten Jahrgangsstufe gemäß Fehlerindex bewertet,
- ab dem zweiten Halbjahr der ersten Klasse werden Rechtschreibfehler korrigiert
- und die Einführung der verstärkten Leseförderung durch eine Mindestanzahl zu lesender Lektüren in der Sekundarstufe I.