Junge liest in einem Buch.

Schulversuch Islamunterricht

Ausweitung des „Islamunterrichts“ für die Jahrgangsstufen 1 bis 9 als Schulversuch ab dem Schuljahr 2020/2021.

Die Einführung des „Islamunterrichts“ für die Jahrgangsstufe 7 startete als Schulversuch ab dem Schuljahr 2019/20 an sechs weiterführenden Schulen. Zum Schuljahr 2020/21 wurde der Schulversuch deutlich ausgeweitet. Der Islamunterricht wird nun für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 9 angeboten. Damit wird ein Unterrichtsangebot erprobt, welches nicht bekenntnisorientiert ist, sondern das unabhängig von Religionsgemeinschaften durchgeführt wird. Es wurde in alleiniger staatlicher Verantwortung vom Land Hessen entwickelt. Das neue Fach ist ein Angebot für alle Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens und für Schülerinnen und Schüler, die weder am Ethikunterricht noch an einem konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen.

Inhalte des Islamunterrichts

Im Zentrum des Unterrichts steht die Vermittlung von Wissen über den Islam, dessen Geschichte, Traditionen und seine unterschiedlichen Ausprägungen. Systematisches Wissen zur Religion, die Reflexion religiöser Inhalte und religiöser Praxis, sollen die Kinder und Jugendlichen befähigen Religion zu verstehen, zu reflektieren und in Bezug zu ihrem eigenen Leben zu setzen. Religiöse Texte werden als Quellen behandelt, die Informationen zur Religion beinhalten. Fragen zu deren Verständnis sollen durch den Unterricht geklärt werden (siehe Entwürfe der Kerncurricula). Die religionswissenschaftliche Struktur des Fachs soll den Schülerinnen und Schülern helfen, Gespräche mit Personen anderer Religionen und Weltanschauungen zu Fragen von Religion, Kultur, Glauben, Werte, Normen und Moral zu führen und mit Gemeinsamkeit und Differenz wertschätzend umzugehen.

Wie die Fächer Religion und Ethik wird es mit zwei Wochenstunden pro Jahrgang erteilt.

Lehrkräfte

Unterrichten dürfen im Schulversuch ausschließlich qualifizierte Lehrkräfte, die durch ein Lehramtsstudium über das notwendige Fachwissen und Kenntnisse über didaktische Modelle verfügen. Eine Unterrichtsbefähigung haben sie mit dem erfolgreichen Abschluss der Zweiten Staatsprüfung erlangt. Die bislang im bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht eingesetzten Lehrkräfte erhalten die Möglichkeit, im Rahmen einer Fortbildungsreihe eine Zusatzqualifikation zu erwerben, damit sie das neue Fach „Islamunterricht“ erteilen können.

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