Die Schule ist für Schülerinnen und Schüler ein Lern- und Lebensraum. Für die Schule bedeutet dies ein eine hoher Maß an Verantwortung. Gleichzeitig ergeben sich dadurch viele Möglichkeiten, gute Lernvoraussetzungen zu schaffen. Um dies zu unterstützen, hat das Hessische Kultusministerium an bereits fünfzig Schulen Stellen für Schulgesundheitsfachkräfte geschaffen.
Ziel des Einsatzes von Schulgesundheitsfachkräften ist es, den gesamten Schultag zu begleiten und
- das Gesundheitsverhalten von Schülerinnen und Schülern sowie des Schulpersonals zu verbessern,
- ein gesundheitsbewusstes und gesundheitsförderliches Schulklima zu schaffen,
- die Lernvoraussetzungen für gesundheitlich und/oder sozial belastete Schülerinnen und Schüler zu verbessern,
- die Integration chronisch kranker Schülerinnen und Schüler sowie Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen zu unterstützen,
- Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern zu reduzieren,
- Lehrkräfte und Eltern zu entlasten.
Der Schwerpunkt der Tätigkeiten einer Schulgesundheitsfachkraft liegt auf der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern. Dabei kooperiert die Schulgesundheitsfachkraft mit Lehrkräften, sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Therapeutinnen und Therapeuten, Eltern, Ärztinnen und Ärzten, Sozialversicherungsträgern und Trägern des öffentlichen Gesundheitswesens.
Aufgaben der Schulgesundheitsfachkräfte
Die Schulgesundheitsfachkräfte übernehmen im Rahmen des schuleigenen Konzepts verschiedene Aufgaben:
Gesundheitsversorgung
- Gewährleistung einer Erstversorgung von erkrankten und verletzten Personen auf dem Schulgelände
- Aktive Unterstützung der Maßnahmen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD), Früherkennung
Gesundheitsförderung und Prävention
- Initiierung bewährter und qualitätsgesicherter Projekte zur Gesundheitsförderung und primären Prävention in der Schule
- Beratung und unterrichtsbegleitende Unterstützung des Schulpersonals zu gesundheitsrelevanten Themen
- Unterstützung von chronisch kranken sowie von Schülerinnen und Schülern nach krankheitsbedingter längerer Abwesenheit: Beratung des Schulpersonals im Umgang mit spezifischen chronischen Krankheiten, Mitarbeit in der Planung der schulischen Eingliederung von chronisch kranken bzw. von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in Kooperation mit anderen Fachkräften (häufige Erkrankungen: Allergien, Hauterkrankungen, Asthma, Epilepsie, Diabetes mellitus)
- Ansprech- und Vertrauensperson für Schülerinnen und Schüler mit gesundheitlichen Auffälligkeiten
- Mitarbeit an der Entwicklung einer gesundheitsfördernden Schulumgebung, unter anderem bezogen auf die Bereiche Hygiene, Sanitäranlagen, Schulessen, Belüftung, Lichtverhältnisse und Möblierung
- Interdisziplinäre inner- und außerschulische Zusammenarbeit: Mitarbeit in den thematisch betroffenen schulinternen Gremien und Ansprechperson für den öffentlichen Gesundheitsdienst
- Kooperation mit Schulsozialarbeit, pädagogischem Personal, Integrationsfachkräften und dem Schulsanitätsdienst
- Administrative und sonstige Tätigkeiten