Wer entscheidet über den Ausfall des Präsenzunterrichts?

Wenn im Winter größere Schneemassen oder Glatteis den Schulweg gefährlich machen, fragen Sie als Eltern sich natürlich, ob Sie Ihre Kinder in die Schule schicken können. Grundsätzlich gilt: Als Erziehungsberechtigte oder als volljährige Schülerinnen oder Schüler dürfen Sie selbst entscheiden, ob der Weg zumutbar ist. Sollte dies in Ihren Augen nicht der Fall sein, müssen Sie das Fernbleiben über die an Ihrer Schule üblichen Wege kommunizieren. Als Hilfe bei der Entscheidung dienen Ihnen die Informationen des Deutschen Wetterdienstes oder Warnungen, die Sie über die App „hessenWARN“ erhalten.
Falls die Sicherheit des Schulweges durch ein extremeres Winterwetter nicht mehr gewährleistet werden könnte, würden die Schulleitungen in Abstimmung mit dem Schulträger (Stadt, Landkreis) und unter Einbeziehung der Einschätzungen des öffentlichen Nahverkehrs über den Ausfall des Präsenz-Schulbetriebs entscheiden. Eine solche Entscheidung würde Ihnen als Eltern über die verabredeten Kommunikationswege vor Ort weitergegeben werden. Für eine Notbetreuung an den Schulen wird gesorgt.
Der Vorteil dieses Vorgehens ist, dass besser auf lokale Wetterunterschiede reagiert werden kann. So konnte beispielsweise während der Extremwetterlage im Januar 2026 in weit über zwei Dritteln der Schulen in Hessen regulärer Unterricht stattfinden und nur in den besonders betroffenen Regionen wurde der Präsenzunterricht ausgesetzt.