Die Abschlussprüfung umfasst einen schriftlichen Teil, das Kolloquium zur Projektarbeit und gegebenenfalls einen mündlichen Teil. Sie findet am Ende des letzten Weiterbildungsjahres statt.
In der Fachrichtung Mal- und Lackiertechnik der Einjährigen Fachschule und der Fachrichtung Farb- und Lacktechnik in der Zweijährigen Fachschule findet jeweils zusätzlich eine praktische Prüfung statt.
Schriftliche Prüfung:
Die schriftliche Prüfung besteht aus den Prüfungsarbeiten I und II. Inhaltlich werden in jeder Prüfungsarbeit mindestens zwei der fachrichtungsbezogenen Lernfelder (Gestaltung und Technik) beziehungsweise Module (Betriebswirtschaft) berücksichtigt. Die Prüfungsarbeiten dauern jeweils mindestens 4,5 Stunden und maximal 6 Stunden.
Die Themen und die Ergebnisse der beiden Prüfungsarbeiten werden auf dem Abschlusszeugnis ausgewiesen.
Mündliche Prüfung:
Durch eine mündliche Prüfung kann das schriftliche Ergebnis der Prüfungsarbeiten I und II gegebenenfalls verbessert werden.
Projektarbeit:
Die Studierenden befassen sich im zweiten Abschnitt der Weiterbildung mit einer Projektarbeit. Diese soll in Einzel- oder Teamarbeit (2-3 Studierende) bearbeitet werden und umfasst inhaltlich eine praxis- und prozessorientierte Aufgabe, die sich an den zukünftigen betrieblichen Einsatzbereichen der Studierenden orientiert. Idealer Weise wird hierbei ein Projekt aus der Praxis in Kooperation mit einem Betrieb durchgeführt.
Die Projektarbeit muss von der Schule genehmigt werden. Sie wird von den Studierenden eigenständig geplant, durchgeführt, dokumentiert und in Form einer Projektpräsentation einem interessierten Publikum präsentiert.
Als Prüfungsbestandteil der Abschlussprüfung findet abschließend ein Fachgespräch (Kolloquium) zur Projektarbeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Hierbei wird der Projektablauf noch einmal genauer betrachtet und die Studierenden müssen die während des Projektverlaufs getroffenen Entscheidungen inhaltlich reflektieren und fachlich begründen.
Das Thema und das Ergebnis der Projektarbeit werden ebenfalls auf dem Abschlusszeugnis ausgewiesen.
Die Studierenden können mit im Zuge der Projektarbeit das in der Ausbildung Gelernte in komplexen fachlichen Aufgabenstellungen anwenden und umsetzen. Damit eignet sich die Projektarbeit in besonderer Weise, den aktuellen oder potenziellen Arbeitgeber von den eigenen Kompetenzen zu überzeugen. Sie kann ein wichtiger Bestandteil der Bewerbung eines Staatlich geprüften Gestalters, Technikers oder Betriebswirt sein.