Auf der Grundlage einer Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Sekundarstufe I und die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse ist es nur möglich, den mittleren Abschluss (Realschulabschluss) nach dem erfolgreichen Durchlaufen der Jahrgangsstufe 10 zu vergeben. Dies gilt für alle Bundesländer.
Mittlerer Abschluss im nicht verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G9)
Schülerinnen und Schüler des nicht verkürzten gymnasialen Bildungsgangs (G9) können sich das Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 mit dem mittleren Abschluss gleichstellen lassen, sofern sie in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt sind. Das gleiche gilt, wenn eine G9-Schülerin oder ein G9-Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 10 zwar nicht in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt wurde, die Erteilung des mittleren Abschlusses aber unter entsprechender Anwendung der Versetzungsbestimmungen des mittleren Bildungsganges möglich gewesen wäre.
Mittlerer Abschluss im verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G8)
Schülerinnen und Schüler des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs (G8) können am Ende der Einführungsphase eine Gleichstellung mit dem mittleren Abschluss erlangen, wenn sie zur Qualifikationsphase (zweites und drittes Jahr der gymnasialen Oberstufe) zugelassen werden bzw. wenn sie nicht zur Qualifikationsphase zugelassen werden, aber die Erteilung des mittleren Abschlusses unter Anwendung der Versetzungsbestimmungen der Realschule möglich gewesen wäre.
Die Klassenkonferenz ist auf jeden Fall gehalten, am Ende der Einführungsphase eine Aussage zum mittleren Abschluss zu machen.
Schülerinnen und Schüler in G8, die die Jahrgangsstufe 9 erfolgreich besucht und die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe erhalten haben, können - wenn sie den Weg zum Abitur an einer gymnasialen Oberstufe nicht weiter verfolgen wollen - auch in alle weiterführenden beruflichen Bildungsgänge eintreten, für die normalerweise der mittlere Abschluss vorausgesetzt wird:
- die zweijährige Fachoberschule (Organisationsform A) mit dem Ziel der Fachhochschulreife,
- die einjährige Höhere Berufsfachschule und
- die zweijährige Höhere Berufsfachschule mit dem Ziel eines Berufsabschlusses in einer bestimmten Fachrichtung („Assistentenberufe“) bzw. des schulischen Teils der Fachhochschulreife (bei Zusatzunterricht).
Der mittlere Abschluss wird nach dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 10 auch in diesen weiterführenden beruflichen Bildungsgängen gleichgestellt.
Schülerinnen und Schüler können nach der Jahrgangsstufe 9 im gymnasialen Bildungsgang auch direkt an eine integrierte Gesamtschule oder an eine kooperative Gesamtschule mit G9 oder an eine Realschule/einen Realschulzweig wechseln, um dort direkt den mittleren Abschluss anzustreben.
Schulversuch: Teilnahme an zentralen Abschlussprüfungen im Bildungsgang Realschule
G8-Schülerinnen und -Schüler, die sich dafür entscheiden, am Ende der Mittelstufe die Schule zu verlassen, um z. B. eine Berufsausbildung zu beginnen, haben seit dem Schuljahr 2011/2012 die Möglichkeit, bereits am Ende der Jahrgangsstufe 9 eine Gleichstellung mit dem mittleren Abschluss zu erhalten. Sie können dazu im Rahmen eines Schulversuchs an den zentralen Abschlussarbeiten im Bildungsgang Realschule teilnehmen und sich – eine entsprechende Gesamtleistung und die Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe vorausgesetzt – auf diesem Wege ihr Abgangszeugnis mit dem mittleren Abschluss gleichstellen lassen.
Die Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) finden Sie im Bereich Schulrecht unter SchulorganisationÖffnet sich in einem neuen Fenster.