Symbolbild Smartphone-Schutzzonen

Einführung an Hessens Schulen zum Schuljahr 2025/2026

Damit sich Kinder und Jugendliche besser im Unterricht konzentrieren können und ihre Leistungsfähigkeit, ihr seelisches Wohlbefinden sowie das soziale Miteinander gestärkt werden, führt Hessen zum kommenden Schuljahr 2025/2026 landesweit einheitliche Regelungen für den Umgang mit mobilen Endgeräten wie Smartphones, Tablets und Smartwatches an Schulen ein. Wir setzen damit bundesweit Maßstäbe und schaffen Klarheit für die Schulgemeinden. Gleichzeitig wird die Medienbildung an den Schulen intensiviert und weiter ausgebaut. Das ist im Gesetz verankert.

Die wesentlichen Regelungen im Überblick:

  • Grundsätzlich unzulässig ist die private Nutzung mobiler Endgeräte im Schulgebäude und auf dem Schulgelände. Das Mitführen der Geräte bleibt gestattet.
  • An weiterführenden Schulen (Sek. I und II) können Ausnahmeregelungen zur privaten Nutzung in der Schulordnung getroffen werden – z. B. für definierte Aufenthaltsbereiche der Oberstufe.
  • An Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen sind solche Ausnahmen nicht vorgesehen.
  • Die unterrichtliche Nutzung digitaler Endgeräte bleibt weiterhin möglich – ausschließlich auf Anweisung der Lehrkraft oder der Schule (z. B. im Rahmen der Medienbildung).
  • Eine private Nutzung in begründeten Einzelfällen (z. B. aus medizinischen Gründen oder im Notfall) bleibt zulässig.
  • Bei unzulässiger Nutzung kann das Gerät vorübergehend einbehalten werden – in der Regel bis zum Ende des Unterrichtstages. So ist gewährleistet, dass beispielsweise digitale Bustickets für den Heimweg verwendet werden können.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite: Hessen beschließt Gesetz für Smartphone-Schutzzonen an allen Schulen | kultus.hessen.de