Die gestiegene Zahl an Kindern und Jugendlichen, die nicht oder nicht sicher schwimmen können, zeigt die Bedeutung der Schwimmförderung. Durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Schließungen der Schwimmbäder gab es zuletzt weniger Möglichkeiten, schwimmen zu lernen. Daher fördert das Hessische Kultusministerium im Rahmen des Aufholprogramms „Löwenstark - Der BildungsKICK“ Maßnahmen zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen in besonderem Maße.
Nach den Sommerferien werden an den Schulen Gutscheine in Höhe von je 75 Euro zum Beispiel an ausgewählte Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgangsstufen 5 bis 7 verteilt. In Betracht kommen beispielsweise Schülerinnen und Schüler, die noch kein Deutsches Schwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer) erlangt haben. Die Verteilung an die Schulen erfolgt über die Staatlichen Schulämter in Absprache mit den Schulsportkoordinatoren, da diese vor Ort am besten beurteilen können, an welchen Schulen der Schwimmunterricht auch während der Pandemie im Vergleich mit anderen Schulen überdurchschnittlich oft ausgefallen ist. Die Verteilung an den Schulen selbst erfolgt dann über die Lehrkräfte, die ihre Schülerinnen und Schüler am besten kennen und einschätzen können, wer von diesem Angebot am ehesten profitiert.
Die Gutscheine können für einen vergünstigten Schwimmkurs bei einem unserer Kooperationspartner vor Ort eingelöst werden. Bei den Kooperationspartnern handelt es sich um die Vereine des Hessischen Schwimm-Verbandes und der DLRG. Bei privaten Schwimmschulen kann der Gutschein nicht eingelöst werden.
Neuer Schwimmpass an den Grundschulen
Ab dem kommenden Schuljahr 2022/2023 erhalten die Schwimmjahrgänge an den Grundschulen erstmals den neuen Schulschwimmpass, der künftig als Nachweis der Schwimmfähigkeit dienen soll. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges Angebot. Förderschulen erhalten den Schulschwimmpass auf Anfrage. Grundlage für den Schulschwimmpass und die Schwimmausbildung sind Standards, die sich an vier Niveaustufen orientieren. Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schüler die vierte Niveaustufe erreichen, also das „sichere Schwimmen“. Für das Erreichen jeder Niveaustufe absolvieren die Schülerinnen und Schüler Übungen im Schwimmunterricht der Schule. Anschließend erhalten sie von der Lehrkraft einen Sticker für ihren Schulschwimmpass, der so die Lernerfolge in Bezug auf die Schwimmfähigkeit systematisch von der Wassergewöhnung bis zur „sicheren Schwimmerin“ bzw. zum „sicheren Schwimmer“ von der Grundschule bis zur weiterführenden Schule dokumentiert.
Damit folgt Hessen den bundesweiten Empfehlungen zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule.