Damit sich Kinder und Jugendliche besser im Unterricht konzentrieren können und ihre Leistungsfähigkeit, ihr seelisches Wohlbefinden sowie das soziale Miteinander gestärkt werden, führt Hessen zum kommenden Schuljahr 2025/2026 landesweit einheitliche Regelungen für den Umgang mit mobilen Endgeräten wie Smartphones, Tablets und Smartwatches an Schulen ein. Wir setzen damit bundesweit Maßstäbe und schaffen Klarheit für die Schulgemeinden.
Die schulgesetzliche Grundlage sowie die Verankerung wichtiger digitalisierungsbezogener Kompetenzen für Kinder und Jugendliche als grundlegender Bestandteil der Bildungsziele mit einer Stärkung der Medienkompetenz sind vergangene Woche vom Hessischen Landtag verabschiedet worden.
Die wesentlichen Regelungen im Überblick:
- Grundsätzlich unzulässig ist die private Nutzung mobiler Endgeräte im Schulgebäude und auf dem Schulgelände. Das Mitführen der Geräte bleibt gestattet.
- An weiterführenden Schulen (Sek. I und II) können Ausnahmeregelungen zur privaten Nutzung in der Schulordnung getroffen werden – z. B. für definierte Aufenthaltsbereiche der Oberstufe.
- An Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen sind solche Ausnahmen nicht vorgesehen.
- Die unterrichtliche Nutzung digitaler Endgeräte bleibt weiterhin möglich – ausschließlich auf Anweisung der Lehrkraft oder der Schule (z. B. im Rahmen der Medienbildung).
- Eine private Nutzung in begründeten Einzelfällen (z. B. aus medizinischen Gründen oder im Notfall) bleibt zulässig.
- Bei unzulässiger Nutzung kann das Gerät vorübergehend einbehalten werden – in der Regel bis zum Ende des Unterrichtstages. So ist gewährleistet, dass beispielsweise digitale Bustickets für den Heimweg verwendet werden können.
Bis wann müssen Schulen die neuen Regelungen umsetzen?
Die neuen Regelungen gelten für alle öffentlichen Schulen zum neuen Schuljahr 2025/2026 und sind grundsätzlich unmittelbar anzuwenden. Zur Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bestehender Schulordnungen wird ein Übergangszeitraum bis zum 31. Januar 2026 eingeräumt.
Weitere Informationen und Austausch
Eine FAQ-Liste wird zeitnah über die Website des Ministeriums zur Verfügung gestellt und fortgeschrieben. Darüber hinaus haben Schulleitungen die Möglichkeit, Fragen und Anregungen über das folgende Funktionspostfach direkt an das Ministerium zu richten: smartphonenutzung@kultus.hessen.de
Dabei setzen Sie bitte Ihre zuständige Schulaufsichtsbeamtin beziehungsweise Ihren zuständigen Schulaufsichtsbeamten in Kopie.