Hessen reformiert die Lehrkräfteausbildung grundlegend

In den vergangenen Jahren haben sich die Anforderungen an Lehrkräfte weiter verändert und sind vielfältiger geworden. So müssen etwa Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichsten Sprachkenntnissen integriert werden, Digitalisierung und Medienbildung nehmen einen immer größeren Raum ein, die Ganztagsbetreuung und berufliche Orientierung hat sehr an Bedeutung gewonnen. Um unsere Lehrkräfte bereits während ihrer Ausbildung noch fitter für die Zukunft zu machen, wurde eine grundlegende Novellierung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes beschlossen und eine feste Verankerung dieser wichtigen Themen vorgesehen. Damit wird eine Grundlage geschaffen, die Ausbildung der Lehrkräfte an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen und sie optimal auf die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern vorzubereiten.

Die einzelnen Bausteine des Gesetzes werden nun sukzessive umgesetzt. Hierzu zählt neben der Relevanz der neuen Schwerpunkthemen eine stärkere Praxisorientierung während des Studiums, welche mit der flächendeckenden Einführung eines Praxissemesters, das in den vergangenen Jahren bereits erprobt worden ist, umgesetzt wird.

Mit diesem Gesetz sind unsere Lehrkräfte für die Zukunft von Schule sehr gut gerüstet.

Prof. Dr. R. Alexander Lorz Hessischer Kultusminister

Außerdem wird das sogenannte phasenübergreifende Portfolio (Verzeichnis) eingeführt. Hier finden sich Belege über die Teilnahme an Aus-, Fort- und Weiterbildung der angehenden Lehrkraft sowie die Dokumentation der Kompetenzentwicklung. Das phasenübergreifende Portfolio wird von der angehenden Lehrkraft bereits während des Studiums angelegt und anschließend weitergeführt.

Trotz der Änderungen wird an zwei Bausteinen festgehalten: den Staatsprüfungen und der Studiendauer. Mit der Ersten und Zweiten Staatsprüfung wird die Qualität und Einheitlichkeit der hessischen Abschlüsse weiterhin garantiert, bei der Studiendauer entsprachen Hessens Vorgaben bereits vor der Novellierung in jedem einzelnen Lehramt vollständig den geltenden Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz.