Jugendliche stehen in einem Kreis und schauen auf ihr Handy

Klare Regeln zur Nutzung digitaler Geräte

Klingelnde und brummende Geräte im Unterricht, sozialer Rückzug, Nachrichten aufs Handy, die auch in den Pausen für Ablenkung und Konflikte sorgen: Viele Lehrkräfte erleben tagtäglich, wie stark sich die intensive Smartphone-Nutzung auf Konzentration, Lernverhalten und das soziale Miteinander im Schulalltag auswirkt.
Ab dem kommenden Schuljahr 2025/2026 soll eine Änderung des Schulgesetzes in Kraft treten, die nach der bevorstehenden Verabschiedung im Hessischen Landtag klare Regeln für den Umgang mit Smartphones, Smartwatches und anderen digitalen Geräten an allen Schulen schaffen wird. Die neue Regelung soll Schülerinnen und Schüler besser vor den negativen Auswirkungen übermäßiger Mediennutzung schützen und gleichzeitig einen bewussten, kompetenten Umgang mit digitalen Medien fördern.
Besonders relevant für Lehrkräfte: Trotz der landesweiten Vereinheitlichung bleibt Raum für bewährte schulspezifische Lösungen. Das Gesetz ermöglicht es den Schulgemeinden, in Ausnahmefällen bewährte Regelungen vor Ort weiterhin umzusetzen. Dies betrifft insbesondere die weiterführenden Schulen, an denen in der Schulordnung definierte Bereiche für die private Nutzung festgelegt werden können.

Unsere Schulen müssen geschützte Räume sein, in denen unsere Kinder und Jugendlichen frei von Ablenkung und dem Druck einer ständigen Online-Präsenz lernen können.

Armin Schwarz Hessischer Minister für Kultus, Bildung und Chancen

Diese Regelungen sieht der Gesetzentwurf vor:

  • Grundsatz: Die private Nutzung mobiler Endgeräte ist auf dem Schulgelände und im Schulgebäude grundsätzlich untersagt. Das Mitführen bleibt erlaubt.
  • Ausnahmen für Ältere: Weiterführende Schulen können für definierte Bereiche Ausnahmen in der Schulordnung festlegen – z. B. für Oberstufenschüler.
  • Nutzung für den Unterricht: Digitale Geräte dürfen im Unterricht genutzt werden, wenn dies die Lehrkraft oder die Schule erlaubt.
  • Besondere Fälle: Private Nutzung ist nur in begründeten Einzelfällen erlaubt, z. B. aus medizinischen Gründen oder im Notfall.
  • Konsequenzen bei Verstoß: Bei unzulässiger Nutzung kann das Gerät bis zum Unterrichtsende einbehalten werden.

Bei der Vermittlung eines bewussten und kompetenten Umgangs mit digitalen Medien sind Eltern und Lehrkräfte Vorbilder. Die neue Regelung unterstützt Lehrkräfte dabei, eine Balance zwischen Medienkompetenz und konzentriertem, ablenkungsfreiem Lernen zu schaffen. Gleichzeitig verdeutlicht die gesetzliche Verankerung von Medienkompetenz in den Bildungs- und Erziehungszielen von Schule deren zentrale Bedeutung für die soziale Teilhabe und eine erfolgreiche Bildungs- und Berufsbiografie.