Ein Kugelschreiber macht ein Kreuz.

Landesbeschäftigte an Schulen wählen am 14. und 15. Mai

Am 14. und 15. Mai können die örtlichen Personalräte an den Schulen, die Gesamtpersonalräte Schule an den Staatlichen Schulämtern und der Hauptpersonalrat Schule beim Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen gewählt werden.

Die Personalräte werden in freier und geheimer Wahl gewählt und vertreten die Interessen der Kolleginnen und Kollegen gemäß Maßgabe des hessischen Personalvertretungsgesetzes:

„Dienststelle und Personalvertretung arbeiten unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen“.

Mit der Nutzung Ihres Wahlrechts stärken Sie die Arbeit der durch die Wahl legitimierten Interessenvertretung. In Ihren Dienststellen sollten die amtlichen Veröffentlichungen zur Personalratswahl an gesonderter Stelle aushängen. Die blauen Unterlagen dienen der Vorbereitung für die Hauptpersonalratswahlen, die grünen für die Gesamtpersonalratswahlen und die weißen für die Wahlen der örtlichen Personalräte.

Bisher wurde die Zusammensetzung der Wahlvorstände bekannt gegeben. Seit dem 27.02.2024 sind die Wahlausschreiben ausgehängt. Sie beinhalten die Aufforderung an Gruppen, Gewerkschaften und Verbände, Wahlvorschläge bei den Wahlvorständen einzureichen. Am 29.04.2024 werden die gültigen Wahlvorschläge bekannt gegeben.

Unter folgenden Links finden Sie weitere Informationen der an den Personalratswahlen im Schulbereich teilnehmenden Gewerkschaften und Listen:

https://deutscher-lehrerverband-hessen.de/pr-wahlen/unterlagen-zur-wahl/Öffnet sich in einem neuen Fenster 
www.vbe-hessen.de/personalratswahlenÖffnet sich in einem neuen Fenster

https://gew-hessen-personalratswahlen.de/homeÖffnet sich in einem neuen Fenster