Grundschulkinder sitzen im Unterricht.

Offensive für mehr Deutsch in der Grundschule

Hessen baut die Deutschförderung mit weiteren gezielten Maßnahmen aus. Als Teil des umfänglichen Sofortprogramms „11+1 für Hessen“ der neuen Landesregierung wird das im Koalitionsvertrag verabredete hessenweite Legislatur-Vorhaben einer zusätzlichen Deutschstunde bereits zum neuen Schuljahr umgesetzt – beginnend mit der Jahrgangsstufe zwei.

Zugleich greift das Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen aktuelle Denkansätze auf und unterzieht diese einem Praxistest. So beginnt noch in diesem Schulhalbjahr, gleich nach den Osterferien, an 16 Grundschulen in ganz Hessen auf freiwilliger Basis ein Pilotprojekt mit einer zusätzlichen Deutschstunde in der dritten und vierten Klasse, für die eine der beiden Englischstunden verwendet wird. Hier soll der Schwerpunkt auf der Lese- und Schreibförderung liegen.

Gute Deutschkenntnisse sind für jedes Kind unerlässlich für den schulischen Erfolg und den weiteren Lebensweg und eine Grundvoraussetzung für die Integration in unsere Gesellschaft. Gerade in Hessen weiß man nur zu gut um diesen Zusammenhang: Hessen ist bundesweit das Flächenland mit dem höchsten Migrationsanteil. In hessischen Grundschulen liegt der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund bei 43 Prozent. An manchen Schulen, wie zum Beispiel in Frankfurt, beträgt der Anteil sogar ca. 80 Prozent.

Förderung der Bildungssprache Deutsch: ein hessisches Erfolgsmodell

Hessen ist mit den Deutschförderkonzepten an den Schulen bundesweit in einer Vorreiterrolle. Anderthalb Jahre vor der Einschulung werden die Sprachfähigkeiten der Kinder überprüft, bei Bedarf findet eine verpflichtende Deutschförderung statt. Das gibt es so nur in Hessen. Und das Land hat in den vergangenen Jahren weitere wichtige Impulse zur Stärkung des Deutschunterrichts und zur Vermittlung der Bildungssprache Deutsch gesetzt:

  • eine zusätzliche Deutschstunde in der dritten und vierten Jahrgangsstufe,
  • Korrektur von Rechtschreibfehlern ab dem zweiten Halbjahr der ersten Klasse,
  • Bewertung von Rechtschreibfehlern in allen Fächern der neunten und zehnten Jahrgangsstufe gemäß Fehlerindex,
  • ein Grundwortschatz, der von Schulbeginn zum systematischen Aufbau der Rechtschreibsicherheit verhilft,
  • das Erlernen einer verbundenen Handschrift,
  • Einführung der verstärkten Leseförderung durch eine Mindestanzahl zu lesender Lektüren in der Sekundarstufe I.