Der Minister für Kultus, Bildung und Chancen, Armin Schwarz, hat am heutigen Mittwoch die Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule in Ober-Ramstadt besucht, um sich über die dortige kulturelle Bildung, insbesondere die musikalische Bildung, zu informieren. „Schulen müssen Orte der Wertevermittlung sein, an denen Grundprinzipien wie Toleranz, Solidarität und Respekt vermittelt werden – nicht nur im Unterricht. Dazu kann die kulturelle Bildung einen wichtigen Beitrag leisten. Erfolgreiche und etablierte Programme der musikalischen Bildung werden von uns deshalb weiter gefördert. Musik fördert die geistige, persönliche und emotionale Entwicklung, den Spracherwerb und die Kreativität von Kindern und Jugendlichen. Ich danke der Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule ganz herzlich für die spannenden Eindrücke“, äußerte Schwarz.
Schulleiterin Sabine Gatzweiler sagte zum Besuch des Ministers: „Wir sind sehr erfreut, den Minister an unserer Schule begrüßen zu dürfen. Die Themen des Besuchs, kulturelle Bildung und gemeinsames Lernen, liegen uns sehr am Herzen. Wir möchten unsere Schule als einen Lebensraum gestalten, der es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, Selbstwirksamkeit zu erleben und sich aktiv zu beteiligen. Wir streben danach, ihren Talenten und Stärken größtmögliche Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten. Inklusion und Integration sind für uns wichtig, um Bildungsgerechtigkeit zu fördern.“
Die Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule ist eine Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe und ist als Kulturschule Hessen, als Schule mit Schwerpunkt Musik und als MINT-freundliche Schule zertifiziert. Zudem ist sie als selbstständige allgemeinbildende Schule in Hessen registriert, wodurch die Schule größere Handlungsmöglichkeiten im Bereich Unterrichtsorganisation und -gestaltung hat.
Hintergrund: Selbstständige Schulen in Hessen
Hessenweit arbeiten zusätzlich zu den 103 selbstständigen allgemeinbildenden Schulen auch 24 Schulen als pädagogisch selbstständige Schule. In Hessen verfügen bereits alle Schulen über weitgehende Möglichkeiten, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen. Selbstständige Schulen erhalten auf Grundlage des § 127d des Hessischen Schulgesetzes im Sinne ihrer spezifischen Zielsetzung erweiterte Handlungsspielräume.
Die Umwandlung in eine selbstständige Schule dient der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Allgemeinbildende Schulen haben die Möglichkeit zur Umwandlung in eine selbstständige allgemeinbildende Schule oder in eine pädagogisch selbstständige Schule, die ihre erweiterte Eigenverantwortung vor allem für die Unterrichtsentwicklung nutzt.