Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Hessen gibt ein kraftvolles Bekenntnis zu seinen Privatschulen ab

Kultusminister Lorz: „Ersatzschulen sind ein wichtiger Bestandteil unserer privat organisierten Schullandschaft. Deswegen werden wir sie auch künftig finanziell gut ausstatten.“

Im Rahmen des Runden Tisches zur Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes, an dem Vertreterinnen und Vertreter der kirchlichen sowie der nicht-kirchlichen Ersatzschulen teilnahmen, haben sich alle Beteiligten auf ein gutes Ergebnis zur künftigen Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft bis zum Jahr 2033 verständigt. „Wir bekennen uns auch weiterhin zu unseren Ersatzschulen als wichtige Partner und werden sie im Rahmen der anstehenden Novellierung der Ersatzschulfinanzierung auch künftig finanziell gut ausstatten“, zeigte sich Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz erfreut über die erzielte Einigung.

Das Ersatzschulfinanzierungsgesetz wurde zum 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Eine zwischenzeitlich durchgeführte Evaluation hatte gezeigt, dass das Gesetz in seiner aktuellen Form die tatsächliche Entwicklung der Schülerkosten nicht mehr abbilden konnte. Das Gesprächsformat des Runden Tisches wurde Anfang 2021 mit dem Ziel einberufen, eine neue Basis für die Finanzierung der Ersatzschulen zu finden und alle Beteiligten frühzeitig einzubinden. Im Rahmen der nun erzielten Einigung wird es erstmals eine neue Berechnungssystematik sowie eine fortlaufende Anpassung der Zuschüsse in Anlehnung an die tatsächliche Entwicklung der Landeskosten – also der Kosten, die das Land für die Beschulung der Schülerinnen und Schüler an staatlichen Schulen ausgibt – geben.Dies führt dazu, dass mit dem neuen Gesetz die Schülersätze in gleichem Maße ansteigen wie die Landeskosten. Ein Auseinanderlaufen der Schülersätze und der Landeskosten kann so künftig vermieden werden.

Damit ist die Finanzierung der Ersatzschulen bis zum Jahr 2033 gewährleistet.

Prof. Dr. R. Alexander Lorz Kultusminister

Das parlamentarische Verfahren für den neuen Gesetzentwurf startet noch in diesem Jahr. Am 1. Januar 2024 soll das Gesetz dann in Kraft treten. Dann wird die Höhe der Mittel zur Finanzierung feststehen. Im aktuellen Haushaltsjahr betragen die Zuwendungen des Landes an die Privatschulen 364 Millionen Euro.

Auch weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tisches lobten den eingeschlagenen Weg: „Wir sind mit den Ergebnissen des Runden Tisches sehr zufrieden“, sagte Dr. Falk Raschke, Geschäftsführer des Verbands Deutscher Privatschulen Hessen (VDP). „Seit vielen Jahren haben wir auf die Systemfehler hingewiesen. Erstmals partizipieren die Ersatzschulen in Hessen an den Entwicklungen der öffentlichen Schulen. Dies macht die freien Schulen zukunftssicher.“

Konstruktive Zusammenarbeit

Sowohl Lorz als auch Raschke nannten die Zustimmung im Rahmen des Runden Tisches eine gute Grundlage für das anstehende Gesetzgebungsverfahren. Der Kultusminister hob insbesondere den engagierten Dialog hervor: „Wir sind den Kernforderungen der Ersatzschulen nachgekommen. Wir greifen nun auf die jeweils aktuellste Datengrundlage zurück und berücksichtigen dabei auch die Investitionskosten der kommunalen Schulträger.“

Dr. Steffen Borzner, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Waldorfschulen ergänzte: „Alle haben einander zugehört und konstruktiv an Lösungen gearbeitet. Dies trotz der aktuellen Ereignisse um die Corona-Krise und den Krieg in der Ukraine.“

Hintergrund

Schulen in freier Trägerschaft – so lautet die offizielle Bezeichnung für Privatschulen – erweitern das Angebot freier Schulwahl und fördern das Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts. Sie werden unterschieden in Ergänzungsschulen und Ersatzschulen.

Ersatzschulen – zum Beispiel Schulen in kirchlicher Trägerschaft – bieten dasselbe Bildungsangebot wie öffentliche Schulen. Sie benötigen eine Genehmigung, bevor sie durch das Land Hessen finanziell gefördert werden und von der Lernmittelfreiheit profitieren können.

Die Ergänzungsschulen zeichnen sich durch ein Unterrichtsangebot aus, das es im öffentlichen Schulwesen nicht gibt. Dementsprechend liegen ihre Arbeitsfelder zumeist in der beruflichen Bildung: Sie bieten Ausbildungen beispielsweise im Bereich der Kosmetik, Gesundheit oder Kommunikation an.