Die überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler in Hessen lernt derzeit von zuhause und nutzt für den Austausch mit Lehrkräften sowie Klassenkameradinnen und Klassenkameraden vor allem Videokonferenzsysteme kommerzieller Anbieter. In den vergangenen Tagen ist es allerdings an einigen Schulen zu Zwischenfällen gekommen, bei denen sich externe Personen illegal Zugang zu Videokonferenzen verschafft und pornografisches Material oder rassistische und antisemitische Ansichten, aber auch sexistische Beleidigungen gegenüber Lehrkräften verbreitet haben. Dazu erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute in Wiesbaden: „Die Videokonferenzen sind ebenso wie das Klassenzimmer ein besonders schutzwürdiger Raum. Wer in dieser für uns alle herausfordernden Situation meint, den Unterricht auf solch abstoßende Weise stören zu müssen, macht sich im Zweifel sogar strafbar.“ Das Verbreiten dieser Inhalte und Parolen gehe weit über einen Schülerstreich hinaus und werde von den Polizeibehörden rigoros verfolgt, sagte der Minister weiter. „Das gilt auf dem Schulhof genauso wie im virtuellen Raum.“
Bereits im vergangenen Jahr hat das Kultusministerium die Schulen für die Gefahren des sogenannten „Zoombombings“ sensibilisiert. Wegen der jüngsten Fälle ist nun in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landeskriminalamt und dem Hessen Cyber Competence Center ein aktuelles Informationspaket zusammengestellt worden mit Erläuterungen zum konkreten Verhalten bei Zwischenfällen und wichtigen Hinweisen zur Beratung betroffener Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte. „Auch wenn kein hundertprozentiger Schutz vor Hackern möglich ist, gibt es Maßnahmen, mit denen sich das Risiko solcher Angriffe begrenzen lässt“, führte der Minister aus. Entscheidend sei vor allem der Konferenzzugang. „Gerade bei jüngeren Schülerinnen und Schülern liegt es natürlich nahe, ihnen den Zutritt zur Videokonferenz so leicht wie möglich zu machen.“ Dieses Vorgehen berge aber eben auch ein beträchtliches Sicherheitsrisiko, sagte Lorz weiter. „Ich bitte deshalb alle Lehrkräfte und Eltern darauf zu achten, dass die Kinder verantwortungsvoll mit den zur Verfügung gestellten Zugangsdaten umgehen.“
Schulpsychologische Beratung und Online-Fortbildungen für Lehrkräfte
Sollte es zu Zwischenfällen kommen, biete es sich für Lehrkräfte an, die Thematik in pädagogisch geeigneter Weise mit den Schülerinnen und Schülern im Unterricht zu erörtern oder sich zusätzliche psychologische Unterstützung zu holen, betonte der Minister. Dazu stünden die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen der Staatlichen Schulämter für Beratung und professionelle Unterstützung vor Ort zur Verfügung.
Um Lehrkräften allgemein mehr Sicherheit im Umgang mit Videokonferenzsystemen zu geben, bietet die Hessische Lehrkräfteakademie darüber hinaus verschiedene Online-Fortbildungen zur Vermeidung potentiellen Missbrauchs an. Zudem steht Lehrkräften das e-Learning-Angebot „Grundlagenwissen zur Informationssicherheit“ zur Verfügung. „Die Digitalisierung bietet wie in allen Gesellschaftsbereichen nicht nur Chancen, sondern bringt eben auch Risiken mit sich. Wir und unsere Schulen tun alles dafür, dass unsere Schülerinnen und Schüler ruhigen Gewissens an einer Videokonferenz teilnehmen können“, hielt der Minister abschließend fest.