In Hessen haben die im Hessischen Weiterbildungsgesetz (HWBG) verankerten Einrichtungen der Weiterbildung als Bildungsdienstleister die Aufgabe, eine flächendeckende Grundversorgung an Weiterbildung sicherzustellen und durch ihre Angebote die Weiterbildungsbeteiligung zu fördern. Das Angebot umfasst die Bereiche der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung sowie der Weiterbildung im Zusammenhang mit der Ausübung eines Ehrenamtes und schließt die Vorbereitung auf den Erwerb von Schulabschlüssen sowie Gesundheitsbildung, Eltern-, Familien-, Frauen- und Männerbildung ein.
Durch den gesellschaftlichen und technologischen Wandel verändern sich die Anforderungen in immer kürzeren Intervallen und beeinflussen die beruflichen Perspektiven jedes Einzelnen. Dies unterstreicht die Bedeutung Lebensbegleitenden Lernens.