Erwachsene sitzen in einer Veranstaltung.

Lebensbegleitendes Lernen

Als lebensbegleitendes Lernen wird prinzipiell jedes Lernen – formal, non-formal, informell – in allen Lebensphasen verstanden. Die allgemeine Erwachsenenbildung umfasst dabei die längste Phase im Lebenslauf und ist damit ein entscheidender Baustein im Prozess des lebensbegleitenden Lernens.

In Hessen haben die im Hessischen Weiterbildungsgesetz (HWBG) verankerten Einrichtungen der Weiterbildung als Bildungsdienstleister die Aufgabe, eine flächendeckende Grundversorgung an Weiterbildung sicherzustellen und durch ihre Angebote die Weiterbildungsbeteiligung zu fördern. Das Angebot umfasst die Bereiche der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung sowie der Weiterbildung im Zusammenhang mit der Ausübung eines Ehrenamtes und schließt die Vorbereitung auf den Erwerb von Schulabschlüssen sowie Gesundheitsbildung, Eltern-, Familien-, Frauen- und Männerbildung ein.

Durch den gesellschaftlichen und technologischen Wandel verändern sich die Anforderungen in immer kürzeren Intervallen und beeinflussen die beruflichen Perspektiven jedes Einzelnen. Dies unterstreicht die Bedeutung Lebensbegleitenden Lernens.

Im Hessischen Weiterbildungsgesetz (HWBG) ist das Landeskuratorium für Weiterbildung und Lebensbegleitendes Lernen (LAKU) als Beratungsgremium der Landesregierung für Fragen der Weiterbildung festgeschrieben. Das LAKU setzt sich nach den Vorgaben des HWBG aus stimmberechtigen (Vertretungen der Regierungspräsidien und der nach dem HWBG anerkannten landesweiten Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft sowie einem Vertreter des Hessischen Volkshochschulverbands und der Hessischen Heimvolkshochschule Burg Fürsteneck e. V.) und nicht stimmberechtigten, aber beratenden Mitgliedern (unter anderem Vertretungen der Landkreistage, Handwerkskammern und auch der im Landtag vertretenen Parteien) zusammen. Es unterbreitet der Landesregierung Empfehlungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung und zur Zusammenarbeit der Einrichtungen der Weiterbildung und stellt damit eine dauerhafte Rückkopplung mit Politik, Praxis und Wissenschaft sicher. Aufgabe des LAKU ist es auch, die Weiterbildung durch Gutachten, Empfehlungen und Untersuchungen zu fördern und zu entwickeln und in der Regel alle vier Jahre gemeinsam mit dem Hessischen Kultusministerium einen Weiterbildungsbericht vorzulegen alle drei Jahre eine Weiterbildungskonferenz durchzuführen.

Publikation

Lebensbegleitendes Lernen - Weiterbildung in Hessen

Die Broschüre „Lebensbegleitendes Lernen - Weiterbildung in Hessen“ gibt einen Überblick über die Vielfalt der hessischen Weiterbildungslandschaft.