Gemeinsam sind den Schulen aller Profile das Angebot eines warmen Mittagessensund das Vorhandensein altersgerechter Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume. Spiel- und Ruhemöglichkeiten sind weitere Voraussetzungen, um in das Ganztagsprogramm des Landes aufgenommen zu werden.
Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 1)
Schulen mit einem dem Profil 1 entsprechenden Ganztagsangebot bieten an mindestens drei Wochentagen von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr Hausaufgabenbetreuung, Fördermaßnahmen sowie erweiterte Angebote im Wahl- und Freizeitbereich an. Die Teilnahme an diesen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Nach erfolgter Anmeldung durch die Eltern besteht allerdings die Pflicht zur Teilnahme. Das Angebot kann auf bestimmte Jahrgänge begrenzt sein. Das konkrete pädagogische Konzept entwickelt die Schule selbst. Es ist im Schulprogramm zu verankern, das von der Schulaufsichtsbehörde genehmigt wird.
Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 2)
Schulen mit einem dem Profil 2 entsprechenden Ganztagsangebot bieten an allen fünf Schultagen pro Woche freiwillige Zusatzangebote von 7:30 Uhr bis 16:00 oder 17:00 Uhr. Unter anderem werden Förderkurse, Wahlangebote sowie den Unterricht ergänzende und erweiternde Arbeitsgemeinschaften und Projekte, die Betreuung von Hausaufgaben, Lern- und Übungszeiten sowie die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen gewährleistet. Stundenzeiten und der Wechsel von Bildungs- und Freizeitangeboten können schulintern geregelt werden (siehe oben). Für angemeldete Schülerinnen und Schüler besteht eine Teilnahmepflicht.
Die Verknüpfung von Unterricht und Ganztagsangeboten ist im Schulprogramm ebenso dargestellt wie die enge Kooperation der Ganztagsschule mit dem Schulträger, Einrichtungen der Jugendhilfe, Musikschulen, Vereinen und sonstigen außerschulischen Partnern.
Ganztagsschulen (Profil 3)
Schulen mit einem dem Profil 3 entsprechenden Ganztagsangebot werden als Ganztagsschulen bezeichnet. Diese bietenan fünf Tagen pro Woche in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 oder 17:00 Uhr Betreuung, Unterricht sowie verpflichtende Ganztagsangebotefür alle ihre Schülerinnen und Schüler oder für einen definierten Teil ihrer Schülerschaft an. Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler ganz oder teilweise verpflichtend. Zu den Angeboten zählen Forder- und Förderkurse, Wahlangebote sowie den Unterricht ergänzende und erweiternde Arbeitsgemeinschaften, die Betreuung von Hausaufgaben Lern- und Übungszeiten sowie die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen.
Jede Schule kann auf der Basis der Stundentafel und unter Einbeziehung außerschulischer Träger – nach entsprechender Beschlussfassung durch die schulischen Gremien – den zeitlichen Rahmen des Unterrichts und den Wochenrhythmus festlegen und die schulische Arbeit über den Tag verteilen (siehe Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz). Die Verknüpfung von Unterricht und Ganztagsangeboten ist im Schulprogramm ebenso dargestellt wie die enge Kooperation der Ganztagsschule mit dem Schulträger, Einrichtungen der Jugendhilfe, Musikschulen, Vereinen und sonstigen außerschulischen Partnern.