Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, das 2006 von der UN-Generalversammlung beschlossen wurde und 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist. Das Hessische Kabinett hat 2012 den Hessischen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet.
In der UN-BRK ist nicht nur festgehalten, dass allgemeine Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderungen gelten. Sie beinhaltet auch Regelungen, die auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen abgestimmt sind und die ihnen eine umfassende Partizipation in der Gesellschaft ermöglichen. Diese beziehen sich im Bildungskontext vor allem auf die Bereiche Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung. Hessen bietet vielfältige Möglichkeiten, den individuellen Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler zu entsprechen, ihnen eine optimale Förderung, hochwertigen Unterricht sowie den bestmöglichen Abschluss zu ermöglichen.
Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern findet als Regelform in der allgemeinen Schule in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum und gegebenenfalls unter Beteiligung der Förderschule statt. Als allgemeine Schule gelten alle allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, die nicht gleichzeitig Förderschulen sind.
Sowohl die inklusive Beschulung an der allgemeinen Schule als auch die Beschulung an der Förderschule kann je nach Situation des Kindes und Entscheidung der Eltern eine geeignete Form der Beschulung sein. Ablehnungen des Elternwunsches gilt es dabei zu vermeiden. Die Eltern sollen den Förderort wählen können, den sie für das Wohl ihres Kindes als am besten geeignet beurteilen. Das Land Hessen hat mehrere Netzwerke und Organisationseinheiten etabliert, die den Eltern, Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften vor Ort beratend zur Seite stehen und in enger Zusammenarbeit eine verlässliche und professionelle Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit umfassenden Beeinträchtigungen oder Behinderungen gewährleisten.